Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[BY] Kandidatur zum Bürgermeister - aktuell Angestellter im öD
(1/1)
1331:
Hallo miteinander,
ich bin seit 2009 im Angestelltenverhältnis (Rathaus) beschäftigt. Im Jahr 2026 kandidiere ich für das Amt des 1. Bürgermeisters im Ort meiner Beschäftigung (hauptberuflich).
Nehmen wir folgendes an:
Ich werde im März 2026 zum Bürgermeister gewählt. Nach z.B einer oder zwei bestrittenen Amtsperioden (Dauer 6 Jahre) kommt es zu der Situation dass ich nicht mehr gewählt werde.
Hat jemand Erfahrung damit ob es eine Möglichkeit gibt, einen Anspruch auf die vorher besetzte Stelle (also jetzige Beschäftigung) zu erwirken (z.B in Form eines Gemeinderatsbeschlusses o.ä ?!) und somit ich wieder auf meine Stelle zurückkehren könnte?
Mir geht es hierbei schlichtweg um eine Art Absicherung um im Fall der Fälle nach Beendigung des Bürgermeisteramtes wieder eine Arbeitsstelle zu haben. Ob das bei Eintreten dieses Falles noch Sinn macht oder meinerseits gewünscht ist, ist wieder etwas anderes ;)
Vielleicht hat jemand genau den selben Fall schon einmal durchlebt oder jemand anders war mit so einem Fall schon einmal betraut. Würde mich freuen Informationen zu erhalten. Danke!
Organisator:
§ 28 TVöD regelt die Gewährung von Sonderurlaub ohne Gewährung von Entgelt bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Die Übernahme eines politischen Amtes wäre so ein Grund.
Nach Ablauf deines politischen Mandats würde der Sonderurlaub enden und der AG dir eine entgeltgruppengleiche Tätigkeit übertragen. Anspruch auf die alte Stelle / Tätigkeit besteht jedoch nicht.
homonovus:
Um welches Bundesland geht es denn? In einigen Bundesländern besteht ein Anspruch auf Rückkehr.
1331:
Bayern.
homonovus:
Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen: Artikel 25
Navigation
[0] Message Index
Go to full version