Autor Thema: Eingruppierung und Gehaltsnachzahlung nach Kündigung  (Read 1781 times)

Hela

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Ich arbeite seit mehreren Jahren in einer Behörde. In einer Stelle, die damals neu "geschaffen" wurde (E9b). Mein Chef meinte schon zu Beginn, dass die Aufgaben noch nicht final feststehen, sich erst mit der Zeit entwickeln würden und vermutlich irgendwann auch mehr Gehalt drin wäre.

Vor drei Jahren hab ich dem Chef gesagt, dass meine Aufgaben an Komplexität und Verantwortung zugenommen haben und nicht mehr zur ursprünglichen Stellenbeschreibung passen. Ich bat um Prüfung meiner Eingruppierung. Er hat das Anliegen an die Personalabteilung weitergeleitet.

Nun sind 3 Jahre vergangen. Die Personalabteilung hat sich nicht gemeldet. Vor mehr als einem Jahr hat mein Chef eine aktualisierte Tätigkeitsdarstellung (mit Zeit und Gewichtungsangaben) an die Personalabteilung geschickt.
Vor drei Monaten habe ich die Personalabteilung erneut kontaktiert und eine formelle "Geltendmachung der korrekten Eingruppierung" eingereicht. Ich schrieb (diesmal fordernder als vor 3 Jahren), dass meine Tätigkeit mindestens seit 2021 den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltgruppe E10 entspricht. Ich habe zudem die Nachzahlung der Differenzbeträge zwischen E9b und E10 seit 2021 gefordert.

Auch auf diese Anfrage habe ich keine Antwort erhalten., obwohl ich um eine Lesebestätigung bat. Weder vom Chef noch von der Personalabteilung.

Nun kündige ich vielleicht bald und frage mich, ob ich trotz Kündigung noch Anspruch auf eine mögliche Gehaltsnachzahlung habe und ab wann dieser greifen würde. Es wäre ärgerlich, wenn die Stelle nach meinem Ausscheiden höher eingruppiert würde und ich nach all den Jahren leer ausginge.
« Last Edit: 30.07.2024 17:49 von Hela »

RsQ

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Antw:Eingruppierung und Gehaltsnachzahlung nach Kündigung
« Antwort #1 am: 30.07.2024 17:57 »
Lesen wir hier nicht regelmäßig, das sowas höchstens für sechs Monate rückwirkend geht? Die Zeit ab 2021 wäre also "verschenkt".

Hela

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Antw:Eingruppierung und Gehaltsnachzahlung nach Kündigung
« Antwort #2 am: 30.07.2024 18:07 »
Was würde denn passieren, wenn ich ggf. bald kündige und sie mich bis dahin weiterhin ignoriert haben?

Vermutlich wird die Stelle erstmal mit der aktuellen Entgeltgruppe ausgeschrieben werden, um eine Nachfolge zu suchen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Tätigkeit irgendwann (aufgrund der ihnen seit 2023 vorliegenden Tätigkeitsdarstellung) höher bewertet wird. Doch dann bin ich nicht mehr da und bekomme das ggf. nicht mehr mit.
Wie würdet ihr damit umgehen? Mit dem Ignorieren und der fehlenden Lesebestätigung?

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung und Gehaltsnachzahlung nach Kündigung
« Antwort #3 am: 30.07.2024 20:01 »
Was würde denn passieren, wenn ich ggf. bald kündige und sie mich bis dahin weiterhin ignoriert haben?
Nichts, denn mutmaßlich hast du nie die höherwertigen Tätigkeiten vom AG übertragen bekommen.

Das ist doch der Klassiker (und dein "fehlverhalten" auch nachvollziehbar):
Dein Vorgesetzter hat es versäumt die von ihm benötigten Tätigkeiten und die damit verbundene Bezahlung beim AG anzumelden und dafür zu sorgen, dass sie dir dann auch übertragen werden.

Wenn du Rechtzeitig eine rechtswirksame Übertragung eingefordert und ohne diese einfach den Ursprungskram gemacht hättest, dann wäre vielleicht dein AG und insbesondere dein Vorgesetzter eher aus dem Quark gekommen.


FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung und Gehaltsnachzahlung nach Kündigung
« Antwort #4 am: 30.07.2024 22:58 »
Womöglich hat der AG seine Rechtsmeinung nie geändert. Insofern würde nur die Eingruppierungsfeststellungsklage für Klarheit sorgen.

Liegt MoinMoin richtig, sind die Aufgaben also nie wirklich übertragen und die ursprüngliche Eingruppierung war korrekt, macht eine Klage allerdings keinen Sinn.

sebbo83

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Antw:Eingruppierung und Gehaltsnachzahlung nach Kündigung
« Antwort #5 am: 01.08.2024 10:14 »
Es sollte auf eine Eingruppierungsfeststellungsklage hinauslaufen. Vorher würde ich den ÖPR kontaktieren und deinen Fall dort vortragen. Es gibt in manchen Landesbehörden ja doch recht starke Personalräte. Wenn das nichts bringen sollte, bleibt dir über die Gewerkschaft einen Anwalt zu besorgen oder dir privat, um die Feststellungsklage voranzuschieben. Oder eben kündigen, aber auch da sehe ich nicht, dass dir deine Nachzahlung erhalten sollte, da MoinMoin ja bereits schrieb:

Das ist doch der Klassiker (und dein "fehlverhalten" auch nachvollziehbar):
Dein Vorgesetzter hat es versäumt die von ihm benötigten Tätigkeiten und die damit verbundene Bezahlung beim AG anzumelden und dafür zu sorgen, dass sie dir dann auch übertragen werden.


Eventuell bewirkt die Kündigung aber auch ein Umdenken bei der Personalabteilung.

Hela

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Antw:Eingruppierung und Gehaltsnachzahlung nach Kündigung
« Antwort #6 am: 01.08.2024 18:51 »
Vielen Dank an alle für die hilfreichen Beiträge.
Nun weiß ich zumindest, was ich beim nächsten Arbeitgeber anders machen sollte.

Angenommen, ich mache eine Eingruppierungsfeststellungkslage. Und kündige zugleich, da ich bereits eine Zusage für einen Job bei einer anderen Behörde erhalten habe.
Und als Reaktion darauf prüft die Behörde die Eingruppierung. Irgendwann kommt als Ergebnis raus, dass die Stelle tatsächlich eine höhere Gruppierung Wert ist - wie z.B. E10, anstelle der viele Jahre gezahlten 9b.

Wie hoch schätzt ihr folgendes ein:
a) dass mir die Differenz ab 2021 nachgezahlt wird? (Das war der Zeitpunkt meiner ersten Anfrage zur Überprüfung der Eingruppierung)
b) dass mir die Differenz ab 2023 nachgezahlt wird? (Das war der Zeitpunkt, zu dem mein Chef die neue Tätigkeitsbeschreibung bei der PErsoanlabteiflung  eingereicht hat.)
c) mir die Differenz nur für 6 Monate nachgezahlt wird? (2024 habe ich eine "Geltendmachung der korrekten Eingruppierung' - mit der Forderung die Eingruppierung zu prüfen und die Differenz ab 2021 nachzuzahlen - eingereicht)

Ich versuche nun eine Entscheidung zu treffen, ob sich der Gang zum Anwalt und die damit verbundenen Kosten überhaupt lohnen, oder ob ich stillschweigend gehen soll. Mein Vorgesetzter hat meines Wissens die Aufgabenübertragung leider nicht offiziell abgestimmt, aber er sagte mir zu Beginn, dass sich die Aufgaben erst entwickeln würden, da es sich um eine neue Stelle handelt, die es so noch nicht gab in der Abteilung.

Vielen Dank.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung und Gehaltsnachzahlung nach Kündigung
« Antwort #7 am: 01.08.2024 19:03 »
c

ausser wenn du tatsächlich 37 konform was gemacht hast, oder du einen kulanten AG hast

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung und Gehaltsnachzahlung nach Kündigung
« Antwort #8 am: 01.08.2024 21:51 »
c

ausser wenn du tatsächlich 37 konform was gemacht hast, oder du einen kulanten AG hast

Schon wiede betrunken? Du und faunus.. 😁

Wieso. Was wäre falsch an seiner Antwort?