Autor Thema: [BW] Rückforderung Notebook im Mutterschutz  (Read 7588 times)

Shamayian

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Hallo zusammen,

Unsere Personalerin hat mir über eine Kollegin privat mitteilen lassen, dass sie mein Notebook zurück brauchen.  Aktuell bin ich aufgrund eines individuellen BV nicht mehr tätig und demnächst geht der Mutterschutz los.
Finde es schon komisch, dass mir nichts anständiges geschickt wird. Angeblich weil sie meine private Handynummer ja nicht hat ( die braucht sie ja auch nicht?).
Dann meine ich, dass ich doch aktuell ein aktives Dienstverhältnis habe oder nicht?
Ist das normal, dass man mir den einzigen Zugang zu meinen dienstlichen Unterlagen und auch solche Dinge wie Urlaubsantrag etc entzieht? Auf was fußt das rechtlich? Ich habe dann keine Möglichkeit mehr auf irgendwas zuzugreifen. Auch in meinem Büro ist dann kein Rechner, den ich nutzen könnte.
Finde das seltsam und die Personalerin hat leider schon öfter komische Sachen gemacht oder versucht und mich auch schon mehrfach bewusst angelogen und ich musste mich an die nächsthöheren Dienststelle wenden und diese mussten dann eingreifen was auch echt nervt und wofür ich grad eigtl auch keinen Nerv habe.
Falls sich da jemand auskennt und mir ne fundierte Einschätzung geben kann: immer her damit
Danke

Unknown

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Antw:[BW] Rückforderung Notebook im Mutterschutz
« Antwort #1 am: 28.07.2024 20:15 »
Wozu musst du im BV, Mutterschutz und Elternzeit auf dienstliche Sachen zugreifen?

Shamayian

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Antw:[BW] Rückforderung Notebook im Mutterschutz
« Antwort #2 am: 28.07.2024 20:19 »
Ist das relevant für meine Frage? Elternzeit ist bisher weder eingereicht noch besprochen. Vllt will ich nach dem Mutterschutz wieder einsteigen? Es hat mit der Fragestellung für mich keine Relevanz, sorry. Kannst mir ja gerne erläutern, inwiefern das eine rechtliche Bedeutung hat.

MoinMoin

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Antw:[BW] Rückforderung Notebook im Mutterschutz
« Antwort #3 am: 28.07.2024 20:37 »
Also gibt es eine Rechtsgrundlage, nach der du einen dauerhaften Anspruch auf einen Rechner für zuhause hast?

MoinMoin

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Antw:[BW] Rückforderung Notebook im Mutterschutz
« Antwort #4 am: 28.07.2024 20:39 »
Und in der Arbeit dürfte es Rechner geben, auf den du, wenn du dort bis,  dich einloggen und arbeiten könntest.

Unknown

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Antw:[BW] Rückforderung Notebook im Mutterschutz
« Antwort #5 am: 28.07.2024 20:47 »
Leider hast du deine erste Antwort editiert und durch eine andere ersetzt.
Ich wollte drauf hinaus, dass es keine Notwendigkeit gibt, die Geräte zu behalten, wenn man eine sichere Zeit, wie beispielsweise BV, Mutterschutz oder Elternzeit abwesend ist. Aus meiner Sicht, kann der AG anordnen, dass die Geräte abzugeben sind. Ob es organisatorisch Sinn macht, sei mal dahingestellt. Es sind dienstliche Geräte und demnach obliegt dem AG die Bestimmung über diese. Ich halte deine Begründung den Laptop zu behalten um Urlaub einzureichen als nicht sehr statthaft.
Falls Lizenzkosten für Software anfällt, kann dieses in dem abwesenden Zeitraum möglicherweise gespart werden oder jemand anderes benötigt den Laptop, weil es nicht genug gibt.

Shamayian

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Antw:[BW] Rückforderung Notebook im Mutterschutz
« Antwort #6 am: 28.07.2024 20:55 »
Und in der Arbeit dürfte es Rechner geben, auf den du, wenn du dort bis,  dich einloggen und arbeiten könntest.
Ne tatsächlich nicht. Nur die Geräte von anderen, wofür ich in deren Zimmer muss und an den jeweiligen Platz sitzen. An meinem Platz ist dann nichts mehr

Shamayian

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Antw:[BW] Rückforderung Notebook im Mutterschutz
« Antwort #7 am: 28.07.2024 20:59 »
Also gibt es eine Rechtsgrundlage, nach der du einen dauerhaften Anspruch auf einen Rechner für zuhause hast?
DV Telearbeit und ich dachte schon, dass ich Anspruch auf ein essenzielles Arbeitsmittel habe. Ohne Rechner geht nichts bei uns.

MoinMoin

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Antw:[BW] Rückforderung Notebook im Mutterschutz
« Antwort #8 am: 28.07.2024 21:19 »
Also gibt es eine Rechtsgrundlage, nach der du einen dauerhaften Anspruch auf einen Rechner für zuhause hast?
DV Telearbeit und ich dachte schon, dass ich Anspruch auf ein essenzielles Arbeitsmittel habe. Ohne Rechner geht nichts bei uns.
Du bist aktuell in Telearbeit?
Und ja natürlich muss der A G dir Arbeitsmittel stellen, zu Zeiten wo du arbeitest.
Aber Anspruch auf einen eigenem Rechner dauerhaft kann ich nicht erkennen.

MarieH

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Antw:[BW] Rückforderung Notebook im Mutterschutz
« Antwort #9 am: 28.07.2024 21:39 »
Du befindest dich aktuell im Beschäftigungsverbot, alle aktuell anstehenden Kommunikationsanlässe -es können nur noch arbeitsrechtliche/dienstrechtliche Angelegenheiten sein, denn die Beschäftigung wurde wie geschildert verboten, können auf dem Schriftwege erledigt werden. Der Arbeitgeber ist selbstverständlich nicht verpflichtet, dir für diese Kommunikation ein Endgerät zur Verfügung zu stellen.

Wenn in unserer Dienststelle alle aus unterschiedlichsten Gründen abwesende Dienstkräfte ihr dienstliches Endgerät während der Abwesenheit behalten würden, könnten wir jeden 3. Arbeitsplatz doppelt ausstatten. :D

Magda

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Antw:[BW] Rückforderung Notebook im Mutterschutz
« Antwort #10 am: 29.07.2024 08:14 »
Ist bei uns völlig normal, dass man sein Notebook abgibt, sobald man längere Zeit nicht im Dienst ist. Wie lange bist du denn noch im Beschäftigungsverbot?

Und willst du wirklich keine Elternzeit nehmen, sondern direkt wieder einsteigen nach dem Mutterschutz? Für 2-3 Monate macht es wahrscheinlich wenig Sinn, dass Notebook einzukassieren und neuzuvergeben. In dem Falle kannst du dich ja an deine Personalstelle wenden. Reden hilft meistens ;-)

Und Urlaubsanträge für nach der Elternzeit kann man auch schriftlich stellen. Das ist kein Argument dafür, dass Notebook behalten zu dürfen.

Bruce Springsteen

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Antw:[BW] Rückforderung Notebook im Mutterschutz
« Antwort #11 am: 29.07.2024 08:27 »
Wir haben hier auch so einen Fall. Kollegin ereilte das gleiche. Erst BV und dann Mutterschutz. Nach einem knappen halben Jahr musste sie das Notebook -zurecht- zurück geben. Das ist immer noch Eigentum der Behörde. Jetzt stehen auch wieder der Tausch der Hardware an, daher sind alle Kommunikationsmittel vor Ort zu sein.

Sofern keine zwingenden Gründe seitens Antragstellerin geltend gemacht werden können, warum gerade bei ihr in Mutterschutz eine Ausnahme erfolgen soll, sind dienstliche Dinge abzugeben. Bums aus Ende.

Auch die Ausrede, dass xy dann kein Rechner in der Behörde zur Verfügung steht, ist Mumpitz. Jeder Dienst-bzw. ausgestattete Raum zur Verrichtung der Arbeitsleistung kann deinerseits- lässt man mal BV/Mutterschutz außer Acht- genutzt werden. Ob die vorher durch das Kollegium genutzt wurden, ist egal. Die Argumentation mit (Zitat Anfang) "Nur die Geräte von anderen, wofür ich in deren Zimmer muss und an den jeweiligen Platz sitzen. An meinem Platz ist dann nichts mehr" (Zitat Ende) greift hier einfach nicht, da es völligst egal ist, ob du an deinen auserwählten Arbeitsplatz musst oder an einem anderen. Alle Arbeitsplätze sind erstmal gleich. Einen privaten gibt es in der Behörde nicht. Diensträume sind Diensträume, und erstmal jedem zugänglich zu machen. Hier ist auch keine Ausnahme erkennbar.

MarieH hat es eigentlich schon auf den Punkt gebracht.

@shamayian: "denken" heißt nicht wissen. "Anspruch" ist erstmal relativ. Auch der AG hat erstmal einen "Anspruch". Meine "geliebte" Kollegin, welche auch ihren selbstverständlichen "Anspruch" so wie du ableiten wollte, muss jetzt anerkennen, dass "Ober halt unter sticht".

clarion

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Antw:[BW] Rückforderung Notebook im Mutterschutz
« Antwort #12 am: 29.07.2024 08:39 »
Bei uns müssen die Laptops alle 14 Tage ins Büro, da die Updates im Homeoffice nicht zuverlässig funktionieren.

Mir fällt auch kein Grund ein, warum jemand, der Monate abwesend ist, ein Laptop brauchen sollte. Und ich würde eine private Telefonnummer, mindestens aber eine private Mailadresse der Dienststelle mitteilen.  Die werden schon nicht ständig wegen Nichtigkeiten anrufen.

Shamayian

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Antw:[BW] Rückforderung Notebook im Mutterschutz
« Antwort #13 am: 29.07.2024 10:02 »
Wir haben hier auch so einen Fall. Kollegin ereilte das gleiche. Erst BV und dann Mutterschutz. Nach einem knappen halben Jahr musste sie das Notebook -zurecht- zurück geben. Das ist immer noch Eigentum der Behörde. Jetzt stehen auch wieder der Tausch der Hardware an, daher sind alle Kommunikationsmittel vor Ort zu sein.

Sofern keine zwingenden Gründe seitens Antragstellerin geltend gemacht werden können, warum gerade bei ihr in Mutterschutz eine Ausnahme erfolgen soll, sind dienstliche Dinge abzugeben. Bums aus Ende.

Auch die Ausrede, dass xy dann kein Rechner in der Behörde zur Verfügung steht, ist Mumpitz. Jeder Dienst-bzw. ausgestattete Raum zur Verrichtung der Arbeitsleistung kann deinerseits- lässt man mal BV/Mutterschutz außer Acht- genutzt werden. Ob die vorher durch das Kollegium genutzt wurden, ist egal. Die Argumentation mit (Zitat Anfang) "Nur die Geräte von anderen, wofür ich in deren Zimmer muss und an den jeweiligen Platz sitzen. An meinem Platz ist dann nichts mehr" (Zitat Ende) greift hier einfach nicht, da es völligst egal ist, ob du an deinen auserwählten Arbeitsplatz musst oder an einem anderen. Alle Arbeitsplätze sind erstmal gleich. Einen privaten gibt es in der Behörde nicht. Diensträume sind Diensträume, und erstmal jedem zugänglich zu machen. Hier ist auch keine Ausnahme erkennbar.

MarieH hat es eigentlich schon auf den Punkt gebracht.

@shamayian: "denken" heißt nicht wissen. "Anspruch" ist erstmal relativ. Auch der AG hat erstmal einen "Anspruch". Meine "geliebte" Kollegin, welche auch ihren selbstverständlichen "Anspruch" so wie du ableiten wollte, muss jetzt anerkennen, dass "Ober halt unter sticht".
Wow bist du aggressiv. Ich habe gefragt, weil ich es eben nicht weiß. Man kann es mir gerne anständig sagen, die Argumente sind auch alle logisch. Wenn du wüsstest was mir in den fast 7 Jahren dort schon alles untergekommen ist, wüsstest du warum ich inzwischen einfach vorsichtig bin. Aber hey, hau raus. Zum Glück gibt es ja Leute wie dich die so unglaublich kompetent und schlau sind und nie irgendwie mal Rat wollen oder brauchen!

Shamayian

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Antw:[BW] Rückforderung Notebook im Mutterschutz
« Antwort #14 am: 29.07.2024 10:03 »
Ist bei uns völlig normal, dass man sein Notebook abgibt, sobald man längere Zeit nicht im Dienst ist. Wie lange bist du denn noch im Beschäftigungsverbot?

Und willst du wirklich keine Elternzeit nehmen, sondern direkt wieder einsteigen nach dem Mutterschutz? Für 2-3 Monate macht es wahrscheinlich wenig Sinn, dass Notebook einzukassieren und neuzuvergeben. In dem Falle kannst du dich ja an deine Personalstelle wenden. Reden hilft meistens ;-)

Und Urlaubsanträge für nach der Elternzeit kann man auch schriftlich stellen. Das ist kein Argument dafür, dass Notebook behalten zu dürfen.
Alles klar, danke