Liebe Kollegen und Forenteilnehmer,
das ThürBesG regelt in seinen Anlagen, dass ein Regelschulkonrektor in der A14 und der Regelschulrektor mit A14Z zu besolden ist. Sollte die Schule mehr als 360 Schüler haben, so wird die Amtszulage nach Anlage 8 gewährt.
Gibt es eurer Erfahrung oder eures Wissens nach weitere Bedingungen die erfüllt werden müssen für die Amtszulage? Muss eine gewisse Zeit die 360 überstiegen werden?
Wird eine etwaige Amtszulage rückwirkend zu dem Zeitpunkt ausgezahlt, an dem die Schülerzahl erstmalig überschritten wurde?
Was passiert, wenn nach einer längeren Zeit, die Schüleranzahl wieder unter die Schwelle von 360 sinkt?
Wir haben nun seit nunmehr 8 Monaten den Wert überschritten aber erhalten als Auskunft bisher immer nur: "so schnell geht das nicht".
Ich danke euch und wünsche eine ruhige Zeit.
RKR