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Versteuerung von Zeit-Zuschläge

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Tim1988:
Hallo,

ist es richtig das meine Zeit-Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-, und Nachtarbeit versteuert werden?

Ich dachte eigl. das sie nach § 3b EStG Steuerfrei sind.

Ps. hab die EG 8.

Danke für euer Feedback..

flip:
Nach § 3b Abs. 1 und 3 EStG sind Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, steuerfrei, soweit sie die gesetzlich festgeschriebenen Prozentsätze des Grundlohns nicht übersteigen.

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