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Versteuerung von Zeit-Zuschläge
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Tim1988:
Hallo,
ist es richtig das meine Zeit-Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-, und Nachtarbeit versteuert werden?
Ich dachte eigl. das sie nach § 3b EStG Steuerfrei sind.
Ps. hab die EG 8.
Danke für euer Feedback..
flip:
Nach § 3b Abs. 1 und 3 EStG sind Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, steuerfrei, soweit sie die gesetzlich festgeschriebenen Prozentsätze des Grundlohns nicht übersteigen.
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