Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
VBLZusatzrentenzahlung vei Vollrente bzw Teilrente
Capo:
Eine Teilrente macht nur Sinn wenn man keine Rentenabschläge hinnimmt und zu 100% Weiterarbeitet dann hat man 99,9 Rente plus das Entgelt, aber mit höheren Abschlägen wie Rentenonkel schon erwähnt.
E15TVL:
An alle:
Wenn ihr gesicherte Informationen habt, dass hier Falschaussagen stehen, dann berichtigt bitte hier und nutzt dafür nicht die „Melden“-Funktion ;)
Rentenonkel:
Die Rechtsauffassung, dass die Teilrente immer auf das Krankengeld angerechnet werden muss, wurde zwischenzeitlich aufgegeben.
Die Teilrente wird nur noch dann auf das Krankengeld angerechnet, wenn die Arbeitsunfähigkeit bereits bei Rentenbeginn vorlag. Es kommt jetzt auf die zeitliche Abfolge an, wann man arbeitsunfähig war und wann die Rente gestartet ist.
Karsten:
--- Zitat von: Rentenonkel am 29.07.2024 14:51 ---Der einzige Vorteil der Teilrente gegenüber der Vollrente ist der grundsätzliche Anspruch auf Krankengeld. Allerdings wird auf den Anspruch auf Krankengeld die zu zahlende Teilrente angerechnet.
Wenn nunmehr die Arbeitszeit von Vollzeit auf Teilzeit (60 %) reduziert würde, dürfte der grundsätzliche Anspruch auf Krankengeld aus der Teilzeitbeschäftigung regelmäßig niedriger sein als der Anspruch auf Altersrente. Somit steht einem de facto auch für den Fall, dass man tatsächlich einen Anspruch auf Krankengeld hätte, trotzdem kein ergänzendes Krankengeld zu.
Da bei einer Teilrente der Krankenkassenbeitrag mit Anspruch auf Krankengeld höher ist als bei einer Vollrente, bedeutet dieser Wechsel nicht nur einen Verzicht auf einen Teil der Rente, sondern auch ein geringeres Netto aus der Teilzeitbeschäftigung aufgrund des höheren Krankenversicherungsbeitrages.
Ich vermag bei Weiterbeschäftigung von 60 % daher keinen Vorteil beim Bezug einer Teilrente statt einer Vollrente erkennen.
Um dennoch die Frage zu beantworten:
Sobald der VBL ein Altersrentenbescheid mit einer Vollrente vorgelegt wird, trifft der Versicherungsfall ein. Wenn danach eine Teilrente bezogen wird, zahlt auch die VBL ab da die Betriebsrente nur anteilig aus.
--- End quote ---
Es gibt neben dem Krankengeldanspruch noch einen Vorteil einer Teilrente (99,99%) gegenüber der Vollrente. Wenn man selbst einen Angehörigen pflegt und bereits die Regelaltersgrenze erreicht hat, muss man anstatt Vollrente eine Teilrente beantragen. Es werden dann weiterhin von der Pflegekasse des pflichtversicherten Pflegebedürftigen Rentenbeiträge gezahlt, welche die Rente erhöhen. Bei Bezug einer Vollrente ist dieser Zuschuss ausgeschlossen.
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