Autor Thema: VBLZusatzrentenzahlung vei Vollrente bzw Teilrente  (Read 2449 times)

trude800

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Liebes Forum,

Folgende Fragestellung;

Ich möchte in einigen Monaten die Rente für langjährig versicherte mit einem Abschlag von 5 % beantragen.
Nebenbei möchte ich meine Arbeitszeit auf 3 statt 5 Tage verringern. (Also neben Rente weiterarbeiten)

Nun ist es ja so, dass bei Beantragung der Vollrente der Versicherungsfall bei der VBL eintritt, und die VBL ab Rentenbeginn die VBL-Rente auszahlt.

Anders ist es, wenn die Rente nur als Teilrente beantragt wird. In diesem Fall zahlt dei VBL erst bei Eintreten der Vollrente die VBL Rente zusätzlich zur gesetzlichen Rente aus. (warum auch immer ??)

Nun habe ich im Netz die Information gefunden, dass bei Beantragung der Vollrente ja der Versicherungsfall eintritt und die VBL zahlt.
Es wird geraten erst die Vollrente zu beantragen, und dann nach 1-2 Monaten die Vollrente in eine Teilrente (z.B. 99,9% ) umzuändern.
Hmm....zahlt die VBL nach Eintreten des Versicherungfalls (Vollrente) dann bei Teilrente trotzdem weiterhin  99,9% der VBL-Rente weiter, oder wird die Zahlung eingestellt, bis wieder eine Vollrente besteht ?

Dande ans Forum

Klaus

Rentenonkel

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Antw:VBLZusatzrentenzahlung vei Vollrente bzw Teilrente
« Antwort #1 am: 29.07.2024 14:51 »
Der einzige Vorteil der Teilrente gegenüber der Vollrente ist der grundsätzliche Anspruch auf Krankengeld. Allerdings wird auf den Anspruch auf Krankengeld die zu zahlende Teilrente angerechnet.

Wenn nunmehr die Arbeitszeit von Vollzeit auf Teilzeit (60 %) reduziert würde, dürfte der grundsätzliche Anspruch auf Krankengeld aus der Teilzeitbeschäftigung regelmäßig niedriger sein als der Anspruch auf Altersrente. Somit steht einem de facto auch für den Fall, dass man tatsächlich einen Anspruch auf Krankengeld hätte, trotzdem kein ergänzendes Krankengeld zu.

Da bei einer Teilrente der Krankenkassenbeitrag mit Anspruch auf Krankengeld höher ist als bei einer Vollrente, bedeutet dieser Wechsel nicht nur einen Verzicht auf einen Teil der Rente, sondern auch ein geringeres Netto aus der Teilzeitbeschäftigung aufgrund des höheren Krankenversicherungsbeitrages.

Ich vermag bei Weiterbeschäftigung von 60 % daher keinen Vorteil beim Bezug einer Teilrente statt einer Vollrente erkennen.

Um dennoch die Frage zu beantworten:

Sobald der VBL ein Altersrentenbescheid mit einer Vollrente vorgelegt wird, trifft der Versicherungsfall ein. Wenn danach eine Teilrente bezogen wird, zahlt auch die VBL ab da die Betriebsrente nur anteilig aus.

trude800

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Antw:VBLZusatzrentenzahlung vei Vollrente bzw Teilrente
« Antwort #2 am: 29.07.2024 15:29 »
Der einzige Vorteil der Teilrente gegenüber der Vollrente ist der grundsätzliche Anspruch auf Krankengeld. Allerdings wird auf den Anspruch auf Krankengeld die zu zahlende Teilrente angerechnet.

 :-\ Ist mir nicht ganz klar. Wenn ich 60% weiterarbeite habe ich Anspruch auf Krankengeld, Soweit klar.

Aber inwieweit wird mir  die Teilrente dabei angerechnet ?

Mal als Beispiel:(wirklich rein fiktiv)
Teilente 2000€ im Monat
Gehalt 2000 € im Monat

Krankengeld ist dann wie hoch ? Was wird angerechnet ? Und was hat meine Rente damit zu tun ?

Gruß
Klaus


Rentenonkel

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Antw:VBLZusatzrentenzahlung vei Vollrente bzw Teilrente
« Antwort #3 am: 29.07.2024 16:19 »
Beispiel:

Krankengeld (80 % von 2000): 1600 EUR
abzgl. Rente:                         -2000 EUR
Restanspruch:                               0 EUR

Die Krankenkasse würde also NICHTS zahlen !!!

anderes Beispiel:

Krankengeldanspruch bei Vollzeit (80 % von 3600 EUR) 2880 EUR
Rentenanspruch                                                          2000 EUR

Restanspruch:  880 EUR

Sowohl die Rente als auch Krankengeld sind grundsätzlich als Sozialleistungen Entgeltersatzleistungen. Wenn mehrere Sozialleistungen aufeinander treffen, ist es oft so, dass entweder eine Sozialleistung komplett wegfällt oder zumindest eine Sozialleistung auf die andere angerechnet wird. So möchte der Gesetzgeber eine Überversorgung vermeiden.


trude800

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Antw:VBLZusatzrentenzahlung vei Vollrente bzw Teilrente
« Antwort #4 am: 31.07.2024 10:58 »
@ Rentenonkel

tausend Dank für deine Infos.

Das hätte ich zumindest im Netz niemals gefunden.

LG

Klaus

Capo

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Antw:VBLZusatzrentenzahlung vei Vollrente bzw Teilrente
« Antwort #5 am: 31.07.2024 11:12 »
Eine Teilrente macht nur Sinn wenn man keine Rentenabschläge hinnimmt und zu 100% Weiterarbeitet dann hat man 99,9 Rente plus das Entgelt, aber mit höheren Abschlägen wie Rentenonkel schon erwähnt.

E15TVL

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Antw:VBLZusatzrentenzahlung vei Vollrente bzw Teilrente
« Antwort #6 am: 20.09.2024 20:13 »
An alle:
Wenn ihr gesicherte Informationen habt, dass hier Falschaussagen stehen, dann berichtigt bitte hier und nutzt dafür nicht die „Melden“-Funktion  ;)

Rentenonkel

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Antw:VBLZusatzrentenzahlung vei Vollrente bzw Teilrente
« Antwort #7 am: 23.09.2024 14:23 »
Die Rechtsauffassung, dass die Teilrente immer auf das Krankengeld angerechnet werden muss, wurde zwischenzeitlich aufgegeben.

Die Teilrente wird nur noch dann auf das Krankengeld angerechnet, wenn die Arbeitsunfähigkeit bereits bei Rentenbeginn vorlag. Es kommt jetzt auf die zeitliche Abfolge an, wann man arbeitsunfähig war und wann die Rente gestartet ist.

Karsten

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Antw:VBLZusatzrentenzahlung vei Vollrente bzw Teilrente
« Antwort #8 am: 24.09.2024 15:17 »
Der einzige Vorteil der Teilrente gegenüber der Vollrente ist der grundsätzliche Anspruch auf Krankengeld. Allerdings wird auf den Anspruch auf Krankengeld die zu zahlende Teilrente angerechnet.

Wenn nunmehr die Arbeitszeit von Vollzeit auf Teilzeit (60 %) reduziert würde, dürfte der grundsätzliche Anspruch auf Krankengeld aus der Teilzeitbeschäftigung regelmäßig niedriger sein als der Anspruch auf Altersrente. Somit steht einem de facto auch für den Fall, dass man tatsächlich einen Anspruch auf Krankengeld hätte, trotzdem kein ergänzendes Krankengeld zu.

Da bei einer Teilrente der Krankenkassenbeitrag mit Anspruch auf Krankengeld höher ist als bei einer Vollrente, bedeutet dieser Wechsel nicht nur einen Verzicht auf einen Teil der Rente, sondern auch ein geringeres Netto aus der Teilzeitbeschäftigung aufgrund des höheren Krankenversicherungsbeitrages.

Ich vermag bei Weiterbeschäftigung von 60 % daher keinen Vorteil beim Bezug einer Teilrente statt einer Vollrente erkennen.

Um dennoch die Frage zu beantworten:

Sobald der VBL ein Altersrentenbescheid mit einer Vollrente vorgelegt wird, trifft der Versicherungsfall ein. Wenn danach eine Teilrente bezogen wird, zahlt auch die VBL ab da die Betriebsrente nur anteilig aus.

Es gibt neben dem Krankengeldanspruch noch einen Vorteil einer Teilrente (99,99%) gegenüber der Vollrente. Wenn man selbst einen Angehörigen pflegt und bereits die Regelaltersgrenze erreicht hat, muss man anstatt Vollrente eine Teilrente beantragen. Es werden dann weiterhin von der Pflegekasse des pflichtversicherten Pflegebedürftigen Rentenbeiträge gezahlt, welche die Rente erhöhen. Bei Bezug einer Vollrente ist dieser Zuschuss ausgeschlossen.