Liebes Forum,
Folgende Fragestellung;
Ich möchte in einigen Monaten die Rente für langjährig versicherte mit einem Abschlag von 5 % beantragen.
Nebenbei möchte ich meine Arbeitszeit auf 3 statt 5 Tage verringern. (Also neben Rente weiterarbeiten)
Nun ist es ja so, dass bei Beantragung der Vollrente der Versicherungsfall bei der VBL eintritt, und die VBL ab Rentenbeginn die VBL-Rente auszahlt.
Anders ist es, wenn die Rente nur als Teilrente beantragt wird. In diesem Fall zahlt dei VBL erst bei Eintreten der Vollrente die VBL Rente zusätzlich zur gesetzlichen Rente aus. (warum auch immer ??)
Nun habe ich im Netz die Information gefunden, dass bei Beantragung der Vollrente ja der Versicherungsfall eintritt und die VBL zahlt.
Es wird geraten erst die Vollrente zu beantragen, und dann nach 1-2 Monaten die Vollrente in eine Teilrente (z.B. 99,9% ) umzuändern.
Hmm....zahlt die VBL nach Eintreten des Versicherungfalls (Vollrente) dann bei Teilrente trotzdem weiterhin 99,9% der VBL-Rente weiter, oder wird die Zahlung eingestellt, bis wieder eine Vollrente besteht ?
Dande ans Forum
Klaus