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Elternzeitvertretung
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JanCux:
Hallo!
Ich stehe vor folgendem Problem und mich würde mal eure Meinung dazu interessieren:
Meine Kollegin (Beauftragte für den Haushalt, A12) geht im September in den Mutterschutz und nimmt anschließend Elternzeit bis voraussichtlich Anfang 2026. Nach derzeitigem Sachstand sieht es nicht so aus, dass es eine Vertretung für sie geben wird, so dass die Arbeit wohl an mir als ihr Sachbearbeiter Haushalt, A11 hängen bleiben soll.
Ich selbst werde demnächst Vater und habe vor dem Hintergrund, die Familienpflichten besser mit der Arbeit und der zu erwartenden Mehrarbeit wegen der Elternzeitvertretung koordinieren zu können, Home-Office beantragt. Meine Kollegin ist aber sehr negativ gegenüber Home-Office eingestellt und hat gegenüber meinen Vorgesetzten auch kommuniziert, dass sie die Arbeit als nicht Home-Office fähig bzw. nur zu geringen Teilen als Home-Office fähig sieht (obwohl meiner Meinung nach mindestens 90% der Arbeit am Schreibtisch stattfindet und es sie eigentlich garnicht interessieren müsste). Ich rechne daher damit, dass mein Antrag abgelehnt wird.
Muss ich als ihr Vertreter mehr als 1 Jahr lang ihre höherwertige Arbeit zu 100% auffangen ohne dafür in irgendeiner Art und Weise einen Ausgleich zu erhalten?
Matze1986:
Grüße...
Also warum Ihre Kollegin da irgendetwas zu melden haben sollte, entzieht sich natürlich meiner Kenntnis...
Aber ich kann Ihnen sagen, dass es so gut wie keinen Arbeitsplatz (Verwaltungstätigkeiten) gibt, welcher nicht telearbeitsfähig wäre. (Ich bin als ADSB regelmäßig bei Neuanträgen involviert und "erlebe" es daher "täglich")
Man wird Ihren Antrag nicht schriftlich ablehnen, das müsste man ja begründen. Und eine solche Begründung wird es nicht geben. Ich kann mir vorstellen, dass Ihr Vorgesetzter, sofern er auf die Ergüsse der Kollegin hört, auf Sie zukommt und "reden" will. Evtl. schlägt er Ihnen eine Reduzierung der Telearbeitsstunden/-tage vor.
Gehen Sie darauf nicht ein, bleiben Sie bei Ihrem Antrag. Suchen Sie vorab ruhig schon einmal Kontakt zum Personalrat. Es muss bei Ihnen eine Dienstanweisung Telearbeit geben, anhand dieser DA können Sie sich orientieren.
Zur "höherbewerteten Tätigkeit" kann ich leider keine valide Aussage treffen.
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