Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Ablauf Eingruppierung / Niedergruppierung
qualok:
Abermals vielen Dank für deine Antwort!
Ich verstehe es leider noch nicht so ganz. Auch meine Internetrecherchen liefern widersprüchliche Ergebnisse. Ich hoffe ich kann anhand dieser Zitate verdeutlichen, wo mein Verständnisproblem liegt.
--- Zitat von: MoinMoin am 30.07.2024 16:01 ---Nein, bei fehlender Voraussetzung in der Person wird man eine EG niedriger eingruppiert.
Wenn dir hier also Tätigkeiten der EG13 übertragen werden und du hast weder einen passenden wissenschaftliche Hochschulabschluss, noch bist du ein entsprechender sonstiger Beschäftigter, dann wirst du in der EG12 eingruppiert.
Das ist alles, da muss man nichts an den Tätigkeiten ändern oder so.
--- End quote ---
Auf der einen Seite gibt es Eingruppierungen mit Voraussetzungen, die in der Person liegen, und nicht in der Stelle. Welche Tätigkeit man da ausübt, ist egal, wenn man die formalen Qualifikationen nicht erfüllt wird man eine Stufe niedriger eingruppiert.
--- Zitat von: MoinMoin am 30.07.2024 16:37 ---Man ist aufgrund seiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert.
Ja, wenn du solche Tätigkeiten übertragen bekommst, dann bist du in der EG13 eingruppiert und wärest es auch, wenn du Analphabet und ohne Schulabschluss diese Tätigkeiten übertragen bekommst.
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Auf der anderen Seite aber gibt es auch Eingruppierungen, die sich ausschließlich an die auszuübende Tätigkeit richten, und nicht an Vorraussetzungen in der Person (Zitat 2). Dort ist die formale Qualifikation vollkommen egal, es hängt lediglich davon ab, welche Arbeiten man ausführt.
Wann kommt den nun welche Eingruppierung zur Geltung? Ist das irgendwie geregelt? Für mich gibt es dort zwei (sich zum Teil widersprechende) Regelungen, und ich weiß nicht, welche warum in meinem Fall angewendet werden kann.
Wabi Sabi:
Im Grunde ist es vereinfacht gesprochen so:
Die Eingruppierung im Bereich der IT richtet sich grundsätzlich nach Teil II Abschnitt 11 der Entgeltordnung zum TV-L.
Erfordert jedoch die auszuübende Tätigkeit im Sinne des § 12 TV-L einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss des Beschäftigten (also insbes. Masterabschluss, siehe Protokollerklärung Nr.1 zum Teil I der Entgeltordnung zum TV-L), kommt hingegen der Teil I der Entgeltordnung zum TV-L zum Tragen (Entgeltgruppen 13 bis 15). Wenn diese Anforderung beim Beschäftigten nicht vorliegt, findet eine Eingruppierung in die nächst niedrigere Entgeltgruppe statt ("Minus-Eins-Regelung"), siehe Vorbemerkung Nr. 1 Absatz 4 zu allen Teilen der Entgeltordnung zum TV-L.
MoinMoin:
--- Zitat ---Welche Tätigkeit man da ausübt, ist egal, wenn man die formalen Qualifikationen nicht erfüllt wird man eine Stufe niedriger eingruppiert.
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Nein, der Tätigkeit ist es egal, welche formalen Qualifikationen der auszuübende hat. ;D
--- Zitat von: qualok am 30.07.2024 16:49 ---Auf der anderen Seite aber gibt es auch Eingruppierungen, die sich ausschließlich an die auszuübende Tätigkeit richten, und nicht an Vorraussetzungen in der Person (Zitat 2). Dort ist die formale Qualifikation vollkommen egal, es hängt lediglich davon ab, welche Arbeiten man ausführt.
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Also Tätigkeiten sind immer unabhängig von der Person eingruppiert.
Es werden also die Tätigkeiten betrachtet, genaugenommen in Arbeitsvorgänge unterteilt, die dann entsprechend eingruppiert sind und daraus ergibt sich die Eingruppierung für diese Tätigkeit.
Es gibt Tätigkeiten die leiten sich von einer Ausbildung ab oder haben andere Voraussetzung in der Person (z.B. 3 Jahre praktische Erfahrung EG12 Abschnitt 11 ).
Wenn eine Person die Tätigkeiten übertragen bekommt, erst dann wird geschaut, ob die Voraussetzungen in der Person vorliegen und ob Vorbemerkung Nr. 1 Absatz 4 greift.
--- Zitat ---Wann kommt den nun welche Eingruppierung zur Geltung? Ist das irgendwie geregelt? Für mich gibt es dort zwei (sich zum Teil widersprechende) Regelungen, und ich weiß nicht, welche warum in meinem Fall angewendet werden kann.
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Das hat Wabi Sabi ja sehr schön dargestellt.
Das ist also nicht widersprechend, auch wenn man nicht unbedingt bei jedem Arbeitsvorgang so einfach erkennt, ob es da oder dort in der EGO angesiedelt ist.
Also ob da ein inhaltlicher Anteil drin ist, für den man wH braucht. Meist erkennbar daran, ob man strategische Entscheidung zu treffen hat, für die man ein entsprechend tiefes und breites Fachwissen benötigt, welches einem das Studium vermitteln (soll), gepaart mit der Notwendigkeit sich neues Fachwissen (auch aus der Anwendungsdomaine) schnell und systematisch anzueignen (was teil der wissenschaftliche Ausbildung ist) um z.B. entsprechend Neues zu generieren (und nicht nur bestehendes anzuwenden und abzuarbeiten).
qualok:
Danke euch, das hab ich jetzt verstanden!
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