Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Eingruppierung und Gehaltsnachzahlung nach Kündigung

<< < (2/2)

sebbo83:
Es sollte auf eine Eingruppierungsfeststellungsklage hinauslaufen. Vorher würde ich den ÖPR kontaktieren und deinen Fall dort vortragen. Es gibt in manchen Landesbehörden ja doch recht starke Personalräte. Wenn das nichts bringen sollte, bleibt dir über die Gewerkschaft einen Anwalt zu besorgen oder dir privat, um die Feststellungsklage voranzuschieben. Oder eben kündigen, aber auch da sehe ich nicht, dass dir deine Nachzahlung erhalten sollte, da MoinMoin ja bereits schrieb:


--- Zitat von: MoinMoin am 30.07.2024 20:01 ---Das ist doch der Klassiker (und dein "fehlverhalten" auch nachvollziehbar):
Dein Vorgesetzter hat es versäumt die von ihm benötigten Tätigkeiten und die damit verbundene Bezahlung beim AG anzumelden und dafür zu sorgen, dass sie dir dann auch übertragen werden.

--- End quote ---


Eventuell bewirkt die Kündigung aber auch ein Umdenken bei der Personalabteilung.

Hela:
Vielen Dank an alle für die hilfreichen Beiträge.
Nun weiß ich zumindest, was ich beim nächsten Arbeitgeber anders machen sollte.

Angenommen, ich mache eine Eingruppierungsfeststellungkslage. Und kündige zugleich, da ich bereits eine Zusage für einen Job bei einer anderen Behörde erhalten habe.
Und als Reaktion darauf prüft die Behörde die Eingruppierung. Irgendwann kommt als Ergebnis raus, dass die Stelle tatsächlich eine höhere Gruppierung Wert ist - wie z.B. E10, anstelle der viele Jahre gezahlten 9b.

Wie hoch schätzt ihr folgendes ein:
a) dass mir die Differenz ab 2021 nachgezahlt wird? (Das war der Zeitpunkt meiner ersten Anfrage zur Überprüfung der Eingruppierung)
b) dass mir die Differenz ab 2023 nachgezahlt wird? (Das war der Zeitpunkt, zu dem mein Chef die neue Tätigkeitsbeschreibung bei der PErsoanlabteiflung  eingereicht hat.)
c) mir die Differenz nur für 6 Monate nachgezahlt wird? (2024 habe ich eine "Geltendmachung der korrekten Eingruppierung' - mit der Forderung die Eingruppierung zu prüfen und die Differenz ab 2021 nachzuzahlen - eingereicht)

Ich versuche nun eine Entscheidung zu treffen, ob sich der Gang zum Anwalt und die damit verbundenen Kosten überhaupt lohnen, oder ob ich stillschweigend gehen soll. Mein Vorgesetzter hat meines Wissens die Aufgabenübertragung leider nicht offiziell abgestimmt, aber er sagte mir zu Beginn, dass sich die Aufgaben erst entwickeln würden, da es sich um eine neue Stelle handelt, die es so noch nicht gab in der Abteilung.

Vielen Dank.

MoinMoin:
c

ausser wenn du tatsächlich 37 konform was gemacht hast, oder du einen kulanten AG hast

FearOfTheDuck:

--- Zitat von: bebolus am 01.08.2024 19:05 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 01.08.2024 19:03 ---c

ausser wenn du tatsächlich 37 konform was gemacht hast, oder du einen kulanten AG hast

--- End quote ---

Schon wiede betrunken? Du und faunus.. 😁

--- End quote ---

Wieso. Was wäre falsch an seiner Antwort?

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version