Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[BY] Pläne zur Einschränkung der Teilzeit?
Casa:
--- Zitat von: MoinMoin am 01.08.2024 18:51 ---@casa
Sind den Arbeitnehmer und Beamte bzw Arbeitgeber und Dienstherr in den EU Richtlinie automatisch gleichgesetzt?
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Ich hatte dir die URL zum Nachlesen eingefügt, wenn auch nur hinsichtlich Arbeitszeit und nicht Teilzeit. ;-)
--- Zitat ---Die EU-Arbeitszeitrichtlinie kennt keine Unterscheidung der von ihr geschützten abhängig Beschäftigten, sie gilt auch für Beamtinnen und Beamte. Allerdings erlaubt sie den Nationalstaaten für bestimmte Beschäftigtengruppen, vor allem des öffentlichen Dienstes, spezifische Ausnahmeregelungen zu treffen. In vielen beamtenrechtlichen Arbeitszeitverordnungen finden sich pauschale Ausnahme-Klauseln, die lediglich auf die Möglichkeiten für spezifische Ausnahmen der EU-Arbeitszeitrichtlinie (rück-)verweisen, ohne die notwendigen Konkretisierungen festzulegen. Das betrifft insbesondere die zwingenden Anforderungen der Richtlinie an alternativen Ausgleichs- und Schutzvorschriften, wenn nationale Gesetzgeber von den Möglichkeiten für Ausnahmeregelungen Gebrauch machen.
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Für die Teilzeitrichtilinie siehe folgendes.
--- Zitat ---Beamte fallen in den persönlichen Anwendungsbereich der Richtlinie 97/81/EG (BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65, 72; siehe auch EuGH, Urteil vom 10. Juni 2010 - C-395/08, Bruno u. a. - NZA 2010, 753 Rn. 51). Der sachliche Anwendungsbereich ist ebenfalls eröffnet, denn der darin enthaltene Grundsatz der Nichtdiskriminierung von Teilzeitbeschäftigten ist auch beim Arbeitsentgelt zu gewährleisten (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Juni 2010 - C-395/08, Bruno u. a. - NZA 2010, 753 Rn. 32, 38; BVerwG, Urteil vom 24. September 2013 - 2 C 52.11 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 46 Rn. 25).
--- End quote ---
Urteil vom 20.10.2022, BVerwG 2 C 30.20, Rn. 15
Richtlinie 97/81/EG ist die Teilzeitrichtlinie.
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