Autor Thema: Höhergruppierung - Stufenvorrückung  (Read 2214 times)

birdy1005

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Höhergruppierung - Stufenvorrückung
« am: 02.08.2024 12:18 »
Hallo zusammen,

ich brauche einen Rat. und zwar befinde ich mit momentan in der EG 9a Stufe 4 und meine Stufenvorrückung erfolgt am 01.06.2025. Nun ist es so, dass ich eine neue Stelle in einem anderen Fachbereich erhalte, welche in der EG 10 ist. Dies wird voraussichtlich im September diesen Jahres sein.
Auf Rückfrage meiner SB in der Personalabteilung, ob meine Stufenvorrückung berücksichtigt wird, wurde mir dies natürlich vereint und meine Laufzeit von 4 Jahren beginnt von neu. Was mir echt übel aufstößt, denn es geht hier um 9 Monate!

Was kann ich tun, damit ich die Stufe 5 erhalte? Kann ich evtl am 01.06.2025 einen Antrag auf vorzeitige Stufenlaufzeiterhöhung stellen?

Ich bin echt sauer und brauche da mal einen Expertenrat :-)


Johann

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Antw:Höhergruppierung - Stufenvorrückung
« Antwort #1 am: 02.08.2024 14:42 »
An deiner Stelle hätte ich noch bis zur Stufe 5 abgewartet. Das wäre das Einfachste gewesen.

Nach § 17 Abs. 2 könnte man dir die Stufenlaufzeit in einem undefinierten Rahmen verkürzen. Sofern deine Leistungen bis zum 01.06.2025 also in erheblichem Maße über dem Durchschnitt liegen, könnte dein Arbeitgeber dir bei Wohlwollen einräumen, die Stufenlaufzeit derart zu verkürzen, dass du am 01.06.2025 die Stufe 5 erreichst.

Haufe[1] empfiehlt allerdings eine Stufenlaufzeitverkürzung um maximal die halbe Stufenlaufzeit, daher bleibt es eine anspruchslose Verhandlungssache.

[1] https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-411-stufenlaufzeitverkuerzung_idesk_PI13994_HI1796698.html

TVOEDAnwender

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Antw:Höhergruppierung - Stufenvorrückung
« Antwort #2 am: 02.08.2024 14:57 »
Hallo zusammen,

ich brauche einen Rat. und zwar befinde ich mit momentan in der EG 9a Stufe 4 und meine Stufenvorrückung erfolgt am 01.06.2025. Nun ist es so, dass ich eine neue Stelle in einem anderen Fachbereich erhalte, welche in der EG 10 ist. Dies wird voraussichtlich im September diesen Jahres sein.
Auf Rückfrage meiner SB in der Personalabteilung, ob meine Stufenvorrückung berücksichtigt wird, wurde mir dies natürlich vereint und meine Laufzeit von 4 Jahren beginnt von neu. Was mir echt übel aufstößt, denn es geht hier um 9 Monate!

Was kann ich tun, damit ich die Stufe 5 erhalte? Kann ich evtl am 01.06.2025 einen Antrag auf vorzeitige Stufenlaufzeiterhöhung stellen?

Ich bin echt sauer und brauche da mal einen Expertenrat :-)

Da die dauerhafte Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit deiner Zustimmung bedarf, kannst Du einfach die Übertragung ablehnen oder die Bedingung stellen, dass der AG diese erst zu dem von dir gewünschten Termin die höherwertigen Tätigkeiten überträgt. Es kann halt dann nur sein, dass er bei einer solchen Bedingung deinerseits dir die Tätigkeiten dann gar nicht mehr überträgt, und du dann weiterhin Tätigkeiten nach EG 9a verrichten darfst....

TVOEDAnwender

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Antw:Höhergruppierung - Stufenvorrückung
« Antwort #3 am: 02.08.2024 15:00 »
... versehentlich meine Antwort kopiert.

VFA West

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Antw:Höhergruppierung - Stufenvorrückung
« Antwort #4 am: 02.08.2024 16:38 »
Oder du beantragst jetzt noch eine Stufenlaufzeitverkürzung, sodass du also zum 01.09. in die Stufe 5 kommst. Du hast ja bereits über 3 Jahre in Stufe 4 zurückgelegt. Durch deine erfolgreiche Bewerbung für einen E10er-Posten scheint deine Leistung ja nicht gerade schlecht zu sein.

birdy1005

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Antw:Höhergruppierung - Stufenvorrückung
« Antwort #5 am: 02.08.2024 19:47 »
An deiner Stelle hätte ich noch bis zur Stufe 5 abgewartet. Das wäre das Einfachste gewesen.

Nach § 17 Abs. 2 könnte man dir die Stufenlaufzeit in einem undefinierten Rahmen verkürzen. Sofern deine Leistungen bis zum 01.06.2025 also in erheblichem Maße über dem Durchschnitt liegen, könnte dein Arbeitgeber dir bei Wohlwollen einräumen, die Stufenlaufzeit derart zu verkürzen, dass du am 01.06.2025 die Stufe 5 erreichst.

Haufe[1] empfiehlt allerdings eine Stufenlaufzeitverkürzung um maximal die halbe Stufenlaufzeit, daher bleibt es eine anspruchslose Verhandlungssache.

[1] https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-411-stufenlaufzeitverkuerzung_idesk_PI13994_HI1796698.html