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Vorbemerkung Nr. 7 Entgeltordnung

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TVOEDAnwender:

--- Zitat ---Deswegen fragte ich mich, ob es in solchen Fällen ebenfalls eine Zulage (wie zumindest beim Bund) gibt.

--- End quote ---
Tariflich: nein.

Beim Bund gilt die Vorbemerkung Nr. 7 nicht, da dort die AuP-Pflicht nicht gilt. Daher kann diese Situation beim Bund gar nicht so entstehen. Die von dir zitierte Regelung aus Paragraph 14 bzw. Der PE zu Paragraph 17 gilt genauso bei der VKA (Besitzstand nach dauerhafter Übertragung bei vorheriger vorübergehender Übertragung). Wie oben schon geschrieben ist diese Zulage aber für eine ganz andere Situation gedacht, als die Zulage nach Vorbemerkung Nr. 7.

VFA West:
In Ordnung, danke dir für die Info. :)

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