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[Allg] Dienstunfähigkeitsversicherung/Pension

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Newbie2024:
Hallo Zusammen,

ich stehe kurz vor einer Verbeamtung auf Lebzeit und versuche die Vor- und Nachteile für mich abzuwägen. Leider bin ich beim Punkt Dienstunfähigkeitsversicherung sehr hilflos und fühle mich einfach nur doof und bin enttäuscht von mir, dass ich es einfach nicht verstehe. Habe die letzten Monate das halbe Internet abgesucht und komme einfach nicht weiter. Daher möchte ich mich gerne an das Forum wenden.

Kurz zu mir, ich bin W 30 Jahre alt, seit ca. 15 Jahren (mit Ausbildung) im öffentlichen Dienst tätig. Ich wünsche mir in der Zukunft zwei Kinder, d.h. je nach dem 2 Jahre oder 4 Jahre (zusammen) Elternzeit, danach Teilzeitbeschäftigung bis die Kinder aus dem gröbsten raus sind, sodann wieder Vollzeit.

Mein Versicherungsmakler teilt mir natürlich mit, dass ich unbedingt eine abschließen muss, da ich die nächsten ca. 19 Jahre mindestens nicht richtig abgesichert sei, sollte mir etwas passieren.
Frage ich jedoch mein direktes Umfeld, teilen mir die Beamtinnen mit denen ich gesprochen habe mit, dass sie keine DU Versicherung abgeschlossen haben, da es ja sehr schwer sei DU zu werden.

Da es natürlich monatlich schon eine Summe ist neben PKV und wenn man die Elternzeit/Teilzeit bedenkt frage ich mich was ich tun soll. Die ganzen letzten Jahre im Angestelltenverhältnis hatte ich keine Berufsunfähigkeitsversicherung und habe es sozusagen auch "locker" drauf ankommen lassen.

Kann mir jemand erklären wie ich das ganze Thema besser verstehen kann?
Ich verstehe, dass die nächsten 5 Jahre erstmal die Wartezeit absolviert werden muss, aber was ist dann danach? Was für einen Anspruch hätte ich wenn ich nur 10 Jahre im Beamtenverhältnis gearbeitet hätte und dann eine DU vorliegen würde? Ich habe ja dann womöglich neben Elternzeit/Teilzeit nicht wirklich viele Prozente erzielt.

 Ich habe ja auch die letzten Jahre in die GKV eingezahlt.

Vielleicht kann mir jemand meinen Nebel im Kopf etwas nehmen..

Ich danke euch herzlich im Voraus.

Kleeblatt:
Hier ist ein Rechner, zwar für Bayern, aber in anderen Bundesländern dürfte es ähnlich sein.
https://services.versorgungskammer.de/ruhegehaltsrechner/
Nach 5 Jahren besteht ein Anspruch auf Mindestpension.
(lässt sich auch berechnen)

Rentenonkel:
Zunächst einmal wäre es die nächsten 5 Jahre so, dass Du für den Fall der Fälle in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert würdest und so einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung hättest. Somit bist Du auch in den nächsten 5 Jahren abgesichert, wenn auch in geringere Höhe und nur für den Fall, dass Du auch erwerbsgemindert bist.

Danach steht Dir mindestens eine Versorgung in Höhe der Mindestversorgung (ggf. zzgl. der Familienzuschläge für die Kinder) zu.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung soll lediglich das Delta zwischen (Mindest-)Versorgung und bisherigem Gehalt absichern. Will man dieses Delta vollständig schließen, reicht als Höhe der Dienstunfähigkeitsversicherung meist eine Absicherung von etwa 40 % der aktuellen Bezüge aus. Möglicherweise steht dir aber auch schon deutlich vor den 19 Jahren eine höhere Versorgung zu, wenn die vorherigen Zeiten als Tarifbeschäftigte als ruhegehaltfähige Dienstzeiten anerkannt werden können. Auch muss vielleicht nicht das gesamte Delta abgesichert werden, weil ja auch Kosten im Zusammenhang mit der Arbeit (zweites Auto, Fahrtkosten, usw.) wegfallen.

Man kann eine Dienstunfähigkeit allein als reine Risikoabsicherung wählen oder mit einem Sparvertrag kombinieren. Der Sparanteil kann in einer Lebens- oder Rentenversicherung angelegt sein. Es gibt klassische und fondsgebundenen Varianten, Index basierte sowie Mischmodelle.

Bei der reinen Risikoversicherung zahlst Du Deine Beiträge und wenn der Versicherungsfall (zum Glück) nicht eintritt, war es das. Schutz gegen Prämie, fertig. Die Prämie hängt stark davon ab, wie alt man zum Zeitpunkt des Abschlusses ist, wie lange die BU Rente gezahlt werden, welche Vorerkrankungen man hat usw. Als grobe Orientierung kosten bei einem 30 jährigen Beamten (Nichtraucher) 500 EUR DU je nach Anbieter zwischen 15 bis 25 EUR / Monat (ohne Gewähr).

Doch die Versicherungswirtschaft hat uns Kunden immer wieder einen Floh ins Ohr gesetzt. Nach dem Motto „… und wenn Dir nichts passiert, lieber Kunde, erhältst Du bei uns Dein Geld zurück“. Das ist Unsinn. Die Beiträge für Risikoschutz sind immer verbraucht. Wenn am Vertragsende eine Auszahlung oder Rente erfolgt, kommt die immer aus dem Sparanteil, Gewinnen und Überschüssen, allerdings abzüglich der Marge für den Makler und auch ggf. abzüglich der Steuern. Die Beiträge für diese kombinierten Versicherungen sind sehr viel höher als reine Risikoversicherungen.

Im Falle der Dienstunfähigkeit zahlt der Versicherer nicht nur die vereinbarte Rente, sondern der Kunde ist auch von der Beitragszahlung befreit. Das gilt für reine Risikoabsicherung wie für Kombi-Verträge. Letzterer hat jedoch noch einen Vorteil. Der Sparanteil ist auch mitversichert! Selbst wenn Du dienstunfähig bist und eine monatliche Rente erhältst, bekommst Du am Ende die Auszahlung oder Rente. Wir sprechen hier von der Absicherung der dritten Lücke. Denn bei Dienstunfähigkeit bleibt oft die Vorsorge für das Alter auf der Strecke, weil einfach das Geld fehlt.

Die Absicherung des biometrischen Risikos der Dienstunfähigkeit ist nicht zu unterschätzen und zumindest eine kleine Risikoversicherung ist durchaus empfehlenswert.

Dabei muss man allerdings wissen, dass nicht alle Versicherungen mit Maklern zusammen arbeiten und somit der Makler nur die Versicherungen vergleichen kann, die er in seinem Portfolio hat.

Saxum:
Ein sehr hervorragender Beitrag von Rentenonkel, dazu möchte ich folgendes Ergänzen. Ich persönlich halte eine Dienstunfähigkeitsversicherung für sehr sinnvoll und habe daher auch eine abgeschlossen. Es ist wie bereits ausgeführt worden ist eine "Risikoabsicherung" und soll eben das Delta bzw. die Differenz teilweise oder ganz abdecken.

Man erhält als Beamter zwar je nach Anzahl der Dienstjahren eine unterschiedlich hohe Pension, jetzt ist natürlich die Frage "ab wie vielen Jahren ist die Pension hoch genug" dass ich damit nicht nur die üblichen Lebenshaltungskosten bestreiten kann sondern auch gegebenenfalls weitere Verpflichtungen, wie beispielsweise Versicherungen etc.

Ich habe für mich so argumentiert, dass ich mit der Dienstunfähigkeitsversicherung den Lebensstandard so halten kann, wie ich Ihn bisher lebe und gleichzeitig alle Verpflichtungen weiter bedienen kann. Dazu zählen etwaige Kredite, Anlagevermögen, Unterstützung von Kindern, Beiträge zu privaten Rentenversicherungen und zu Pflegeversicherungen.

Insbesondere die beiden letzten Punkte kann ich eben so hervorragend weiter bedienen und hätte einen Anspruch daraus. Aus der privaten Pflegezusatzversicherung wenn eben der Pflegefall eintritt für diesen ja auch weitere Eigenbeteiligungen fällig werden und/oder aus der privaten Rentenversicherung damit nach "Ende der DU-Versicherungsleistung" weiterhin genügend Geld vorhanden ist. Die BU/DU Versicherung endet ja in der Regel mit erreichen des Ruhestandes.

Es ist tatsächlich richtig, dass es nicht "so einfach ist" DU zu werden, aber jedoch auch nicht "unmöglich". Oft kommt noch eine "Teildienstunfähigkeit" also eine "begrenzte Dienstunfähigkeit" in Frage, entsprechend der Faustregel "Weiterverwendung vor Versorgung".

In dieser Folge fällt auch die entsprechende Besoldung im Umfang der verminderten Arbeitszeit geringer aus. Man erhält zwar einen kleinen "Ausgleichszuschlag" (ich glaube in Höhe von 50% der Differenz), welcher aber in der Regel nicht ruhegehaltsfähig ist. Die künftig zu erwarten Ruhebesoldung wird also ebenfalls geringer ausfallen als wie man es "ohne Einschränkungen" sich gedacht hätte.

Bestenfalls sollte daher eine Dienstunfähigkeitsversicherung also auch diese begrenzte Dienstunfähigkeit (Teildienstunfähigkeit) mit umfassen. Das Geld kann man dann gut in die Altersvorsorge reinstecken und so später die verminderte Ruhebesoldung gut auffangen.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung, ggf. mit Absicherung der Teildienstunfähigkeit, ist kein "Muss" sie kann aber im Ereignisfall eben dazu beitragen, dass zumindest der bisherige Lebensstandard teilweise oder ganz erhalten werden kann und die bisherige Altersvorsorge weiter bedient werden kann, damit der Lebensstandard auch im nach Ende der Laufzeit der DU/BU-Versicherung weiterhin gehalten werden kann.

was_guckst_du:
...in Deutschland kann man sich gegen Alles und Jeden versichern...Deutschland ist wegen "German-Angst" das Paradies von Versicherungsunternehmen...

...natürlich gibt es ein paar Versicherungen, die jeder vernünftige Mensch zur Absicherung bestimmter Wechselfälle des Lebens haben sollte...eine DU-Versicherung für Beamte gehört aber m-E. nicht dazu...

...eine DU-Versicherung halte ich persönlich nicht für sinnvoll, wenn man als Beamter die 5 Jahre für die Mindestversorgung erreicht hat und damit im Fall der Fälle einen Pensionanspruch hat, für den ein Normalrentner bei gutem Einkommen 45 Jahre in die Rentenversicherung einzahlen muss...

...aber letztendlich muss jeder selbst wissen, wann es sinnvoll ist, Geld auszugeben...

...

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