Autor Thema: Zulage höherwertige Tätigkeit  (Read 3462 times)

Gwendolyn

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Zulage höherwertige Tätigkeit
« am: 29.07.2024 15:20 »
Hallo,
ich bin in EG 9a eingestuft. Bin in einer Kommune für verschiedene Steuerarten zuständig und mache alles was damit zusammenhängt.
Seit Start der Grundsteuerreform bin ich allein für die Einführung und Integration in meiner Kommune zuständig. Zunächst das Einrichten und verknüpfen der Programme mit Elster.
Seit Mai 2023 wurde begonnen die Daten von Elster einzulesen.
Hier mussten und müssen bis heute viele Hürden überwunden werden, weil nichts "einfach so" funktioniert. Ich halte viel Kontakt mit dem Finanzamt und halte Rücksprache mit ihnen. Die Sachbearbeitung und Verantwortung liegt nur bei mir.
Mein Vorgesetzter fragt nicht mal ob alles läuft.

Jetzt kam mir in den Sinn, ob dass evtl. eine höherwertige Tätigkeit sein könnte und ich eine Zulage beantragen könnte.
Gern würde ich mir hier Feedback holen und nicht gleich einen Antrag stellen, der dann eh nichts bringt.
Wir sind eine kleine Kommune, so dass die Erfahrung, ob eine höherwertige Tätigkeit vorliegt, nicht von der Personalabteilung selbst beurteilt wird.

Vielen Dank schon mal für Antworten :)
Viele Grüße

Einsnull

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Antw:Zulage höherwertige Tätigkeit
« Antwort #1 am: 30.07.2024 14:41 »
Hallo,

Zitat
Jetzt kam mir in den Sinn, ob dass evtl. eine höherwertige Tätigkeit sein könnte und ich eine Zulage beantragen könnte.

Warum sollte das so sein? Klingt für mich, zumindest anhand der Daten die du uns hier gegeben hast, einfach nur nach deiner Arbeit.

Mit Ämtern telefonieren und Rücksprache halten würde ich nicht als höherwertige Tätigkeit ansehen.

MarieH

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Antw:Zulage höherwertige Tätigkeit
« Antwort #2 am: 30.07.2024 16:24 »
Hallo,
ich bin in EG 9a eingestuft. Bin in einer Kommune für verschiedene Steuerarten zuständig und mache alles was damit zusammenhängt.
Seit Start der Grundsteuerreform bin ich allein für die Einführung und Integration in meiner Kommune zuständig. Zunächst das Einrichten und verknüpfen der Programme mit Elster.
Seit Mai 2023 wurde begonnen die Daten von Elster einzulesen.
Hier mussten und müssen bis heute viele Hürden überwunden werden, weil nichts "einfach so" funktioniert. Ich halte viel Kontakt mit dem Finanzamt und halte Rücksprache mit ihnen. Die Sachbearbeitung und Verantwortung liegt nur bei mir.
Mein Vorgesetzter fragt nicht mal ob alles läuft.

Jetzt kam mir in den Sinn, ob dass evtl. eine höherwertige Tätigkeit sein könnte und ich eine Zulage beantragen könnte.
Gern würde ich mir hier Feedback holen und nicht gleich einen Antrag stellen, der dann eh nichts bringt.
Wir sind eine kleine Kommune, so dass die Erfahrung, ob eine höherwertige Tätigkeit vorliegt, nicht von der Personalabteilung selbst beurteilt wird.

Vielen Dank schon mal für Antworten :)
Viele Grüße

Es sind zwar nur wenige Informationen, ich würde hier Tätigkeiten zwischen E6 und maxinal E8 sehen.

FearOfTheDuck

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Antw:Zulage höherwertige Tätigkeit
« Antwort #3 am: 30.07.2024 23:11 »
Auf welcher Grundlage sollte eine Zulage gewährt werden?

Wenn man höherwertige Aufgaben bekommt und sich dadurch eine höhere EG ergibt, ist man dementsprechend (höher) eingruppiert. Ist dem so und der AG zahlt nicht das korrekte Gehalt aus, fordert man unter Geltendmachung seiner Ansprüche diesen zur Korrektur auf. Ein Antrag auf HG ist weder vorgesehen noch erforderlich.

Zu prüfen wäre also, ob eine höherwertigere Tätigkeit überhaupt vorliegt. Viele Hürden, die überwunden werden müssen, weil nichts einfach so funktioniert ist als Argument ein wenig schwach auf der Brust. In den Rücksprachen kann auch ich keine großartige (=höherwertige) Leistung (=Tätigkeit) erkennen.

brian

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Antw:Zulage höherwertige Tätigkeit
« Antwort #4 am: 31.07.2024 08:02 »
Der direkte Vorgesetzte wäre mutmaßlich  auch gar nicht befugt, höherwertige Tätigkeiten zu übertragen.

Niöpferdelfe

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Antw:Zulage höherwertige Tätigkeit
« Antwort #5 am: 31.07.2024 20:51 »
Meine Kollegin und ich sind ebenfalls allein für die Grundsteuerreform zuständig und beide in EG 6 ……