Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[NW] Wohnsitz grenznahes Ausland
BüroLurchNRW:
Hallo alle :)
Ich habe mich eben schon durch eineige Beiträge zu diesem Thema gewühlt, aber so richtig was Passendes nicht gefunden.
Angenommen man heiratet grenznah nach Österreich, Niederlande oder Frankreich...und zieht dort dann auch hin, darf man von dort aus arbeiten im Homeoffice. Die Distanz ist so weit, dass man nicht jeden Tag fahren kann (will). In der Dienstvereinbarung wird jedoch arbeiten im Ausland ausgeschlossen. Wie ist das rechtlich wenn man nunmal aufgrund von Eheschließung den Wohnsitz verlagern will. Gibt esggf. Sonderregelungen? Die Behörde unterscheidet hier in der Dienstvereinbarung ja nicht zwischen Angestellten und Beamten ... Aber es handelt sich um eine verbeamtete Kollegin.
Vielleicht hat jemand das schon durchgemacht? In einem Beitrag war zumindest von so etwas die Rede, leider war der schon geschlossen und keine Wiederauflebung möglich.
Danke :)
m3mn0ch:
In unserer Behörde bezieht sich das ortsflexible Arbeiten nur auf Deutschland. Begründung liegt hier in den geltenden gesetzlichen Regelungen.
Gewerbler:
Wenn in der DV Arbeiten im Ausland ausgeschlossen ist und da nicht steht aus welchem Grund oder wann es evtl. geht, ist es ja völlig belanglos, warum ich im Ausland arbeiten will (Urlaub, Besuch von Bekannten/Familie, Wegzug,...)
Im Zweifelsfall würde ich in der Dienststelle fragen, ob es ggf. mit Sondererlaubnis geht. Ansonsten muss man wohl zumindest bis hinter die Grenze fahren und dort ein Plätzchen zum Arbeiten suchen...
NoRhWe:
Grds. ist bei uns auch mobiles Arbeiten im EU-Ausland erlaubt. Begründet wird das mit dem europaweiten Standard, z.B. auch in Bezug auf Datenschutz.
In Bezug auf das Dienstverhältnis ändert der Ort der Tätigkeit ja nicht das maßgebliche Recht. Für deutsche Diplomaten, Soldaten, etc. gilt immer das deutsche Recht in Bezug zum Dienstverhältnis, egal ob sie im In- oder Ausland (Konsulat, NATO-Stützpunkt, UN, o.ä.) eingesetzt werden.
BüroLurchNRW:
Ich denke ja, dass die DV vor allem unterbinden will, dass Leute wegfahren ohne Urlaub zu nehmen weil sie ja dann dort arbeiten können... in der alten DV war es nicht geregelt, in der neuen DV recht unspezifisch.
Ich denke es macht aber schon einen Unterschied aus welchen Gründen man dort ist und es was anderes ist, ob ich dann auf Malle am Pool liege oder Zuhause sitze. Die Frage wäre ja auch - bekomme ich eine Verbindung zum Server wenn ich nicht in Deutschland bin. Sofern man es erstmal für sich behalten würde... Naja ich denke auch man kann da mit dem Dienstherrn ggf. eine Einigung finden. Dieser ist ja idR daran interessiert das Personal zu halten, gibt ja eh überall Mangel.
Mich würden auf jeden Fall Erfahrungsberichte interessieren. Solche Fälle wird es ja sicherlich in den Grenzbereichen durchaus mal geben :D
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