Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[NW] Wohnsitz grenznahes Ausland

<< < (2/3) > >>

BalBund:
Die Frage ist komplexer, als sie zunächst vielleicht scheint. Hintergrund ist, dass der Arbeitgeber für jeden Tag im Homeoffice eine A1 Bescheinigung ausstellen müsste, das ist natürlich völlig lebensfremd in einer Behörde.

Dabei ist es unerheblich, ob man angestellt oder beamtet ist, eine erste Übersicht bietet dir DRV hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/a1_bescheinigung/a1_bescheinigung_faq_liste.html#22109cc9-da3c-4610-82ea-86eaa5cefa84

weitere Informationen dann hier: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Internationales/info-home-office-grenzgaenger.html

Kurzum: Man sollte über einen Wechsel der Berufstätigkeit nachdenken, das gewünschte Ergebnis wird sich voraussichtlich legal nicht erzielen lassen..

Casa:
Da hat BalBund recht.

Im schlimmsten Falle müssen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Ausland SV-Abgaben leisten, ggf. sogar zusätzlich zu den inländischen SV-Abgaben. Das wollen weder AG noch AN.

photosynthese:

--- Zitat von: NoRhWe am 01.08.2024 13:39 ---Grds. ist bei uns auch mobiles Arbeiten im EU-Ausland erlaubt. Begründet wird das mit dem europaweiten Standard, z.B. auch in Bezug auf Datenschutz.

In Bezug auf das Dienstverhältnis ändert der Ort der Tätigkeit ja nicht das maßgebliche Recht. Für deutsche Diplomaten, Soldaten, etc. gilt immer das deutsche Recht in Bezug zum Dienstverhältnis, egal ob sie im In- oder Ausland (Konsulat, NATO-Stützpunkt, UN, o.ä.) eingesetzt werden.

--- End quote ---

Im diplomatischen Dienst gibt es hierzu spezifische Vereinbarungen mit dem Gastland, die sich aus der Natur der Dienststelle (Botschaft, Deutsche Schule im Ausland ...) ergeben. Viele dieser Vereinbarungen sind über Jahrzehnte, teilweise Jahrhunderte gewachsen, gelegentlich auch nicht verschriftet sondern einfach auf den Traditionen des Diplomatenstandes begründet.

Im Prinzip müsste es auch in diesem Fall eine spezifische Absprache geben.

Steuerrechtlich ist das unproblematisch, da die Einkünfte ihren Ursprung in Deutschland haben. Eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland ist auf Antrag dann immer möglich. In dem spezifischen Fall wäre man ja sogar "Grenzgänger", dazu gibt es eine ganze Reihe von Regeln, innerhalb der EU sicher auch für die Sozialversicherungsfrage.

Probleme könnten neben dem hier Erwähnten vor allem im weiteren Versicherungsbereich entstehen. Es gibt in der PKV verschiedene Expat-Regelungen, u.U. entfallen aber eine ganze Reihe von Leistungen. Entscheidender sind aber vielleicht noch die dienstbezogenen Versicherungen. Was passiert zum Beispiel im Rahmen eines Dienstunfalls im Ausland? Aus dem Grund darf HomeOffice in der Regel ja nicht aus dem Urlaub im Ausland geleistet werden. Gewerbler geht darauf ein. Solange es zum Sonderfall des Grenzgängers keine Dienstvorschrift gibt, kann hier evtl. eine besondere Vereinbarung getroffen werden. Immer mit dem Risiko, dass das irgendwann kassiert wird. Abgeklärt werden müsste es so oder so — auch mit dem Risiko, dass es abgelehnt wird.

Kleeblatt:
so,
mein Dienstherr ermöglicht seit 01.08. mobiles Arbeiten vom europäischen Ausland auch.
Heute wurde die Rahmendienstvereinbarung veröffentlicht.
Mobiles Arbeiten darf allerdings hier nicht mit Homeoffice verwechselt werden.

BüroLurchNRW:
Hallo,

danke für die Antworten. Im Klartext heißt das dann wohl, entweder man bekommt durch good will eine Erlaubnis irgendwie oder man muss sich einen anderen Job suchen und das Beamtenverhältnis hinter sich lassen.
Mobiles Arbeiten / Homeoffice macht bei uns nur den Unterschied, dass beim Homeoffice die Ausstattung zut Verfügung gestellt wird und beim mobilen Arbeiten nicht unbedingt. Inwiefern man dann da Abgabepflichtig wäre usw. davon habe ich keine Ahnung. Es bringt sicherlich vieles mit sich was trotz EU und nur 20km Distanz kompliziert ist. Dienstunfall sehe ich aber nicht als Problem...das zählt im Homeoffice hier in DE doch auch nicht wenn ich zb hinfalle?! Zählt ja nicht mal wenn ich hier im Dienst im WC falle. Das ist für mich also zu vernachlässigen :D Viel wichtiger ist ob der Dienstherr da mitspielt und es regeln will um den MA zu halten oder eben nicht. Andere Behörden machen es dann vielleicht. Wer weiß.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version