Autor Thema: Fortbildungen Bereich IT zur Höhergruppierung  (Read 1422 times)

ManuIT

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Hallo,

ich bin Mitarbeiter der IT in einer Verwaltung und bin aktuell in EG9b eingruppiert.

Wir sind aktuell zu zweit im Team und teilen uns die Aufgaben im Großen und Ganzen gleichmäßig auf und jeder kann den anderen in allen Themen vertreten.

Mein Kollege ist in EG11 eingruppiert, da er ein Studium hat.

Mein Fachbereichsleiter meint da ich nur eine IT Ausbildung habe ist für mich in der 9b Schluss.

Habt ihr irgendwelche Tipps für Fortbildungen die ausreichend sind um in die EG10 oder EG11 zu kommen.

Am besten sind Abend oder Onlinekurse oder etwas das wie der Angestelltenlehrgang 2 auch während der Arbeitszeit gemacht werden kann.

Oder gibt es noch andere Wege für eine Hochgruppierung ohne Studium im IT Bereich?

Unknown

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Antw:Fortbildungen Bereich IT zur Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 02.08.2024 21:33 »
Dein Fachbereichsleiter hat keine Ahnung von Eingruppierung. Natürlich könntest du in E11 ohne Studium eimgruppiert werden.
Ich würde in meiner Tätigkeitsdarstellung schauen welche Aufgaben dort erfasst sind und nur diese ausführen. Wenn du einen guten Draht zu deinem Kollegen hast, dann frage ihn nach seiner und vergleiche die beiden miteinander. Weise deinen Fachbereichsleiter drauf hin, dass man dich abmahnen könnte, wenn du Tätigkeiten ausführst die nicht in deiner TD stehen.
Andere Experten können dir auch die Quellen dafür nennen, dass man ohne Studium in E11 oder höher eimgruppiert werden kann.

Verwaltung schlägt man nur mit Verwaltung!

ManuIT

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Antw:Fortbildungen Bereich IT zur Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 02.08.2024 21:47 »
Danke für deine Antwort.

Wir kommen beide aus der Wirtschaft und wir haben beide keine richtige Tätigkeitendarstellung, wir halten den Laden einfach am laufen und machen halt alles was anfällt.

Die TD bekomme ich von der Personalabteilung? Die können das ja auch nicht wissen und sagen wahrscheinlich ich soll mal alles aufschreiben was ich mache.

Ich habe hier auch schon öfter gelesen das es in der IT kein Problem ist ohne Studium höher als e9 zu kommen aber da waren nie Gesetze oder Paragrafen dabei die ich mal vorlegen könnte um das ganze zu beweisen und einfach zum FB Leiter gehen und sagen „da in dem Forum hat aber einer geschrieben das es geht“ ist halt auch nicht zielführend.

FearOfTheDuck

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Antw:Fortbildungen Bereich IT zur Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 02.08.2024 22:41 »
Schau dir mal die Entgeltordnung im Bereich IT an.

Ansonsten: Welche Gesetze und Paragrafen kann dein Fachbereichsleiter denn für seine Aussage anführen?

Herbert Meyer

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Antw:Fortbildungen Bereich IT zur Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 02.08.2024 22:42 »
Einfach mal einen Blick in deinen Arbeitsvertrag werfen. Ich finde es immer wieder faszinierend, wie viele Leute in völliger Unkenntnis ihres Arbeitsvertrages einen Vollzeitjob verrichten.

Mitarbeiter sind eingruppiert. Die Eingruppierung erfolgt aus der Wertigkeit der dauerhaft übertragenen Tätigkeiten und ihrer Zeitanteile. Das kannst du dem TVöD entnehmen. Das können deine Vorgesetzten dem TVöD entnehmen. Und das kann die Personalabteilung dem TVöD entnehmen.

Wenn ein Tätigkeitsmerkmal eine konkrete Vor- oder Ausbildung erfordert, wie z. B. einen Hochschulabschluss, der Mitarbeiter, dem diese Tätigkeit übertragen wurde, die Qualifikation aber nicht erfüllt, dann ist das kein Problem, die Eingruppierung erfolgt lediglich eine Stufe niedriger. Mann kann auch dem ungelernten Pförtner IT-Aufgaben übertragen, die zu einer E13 Eingruppierung führen. Er würde dann eine E12 erhalten.

Wenn du und dein Kollege die identischen Tätigkeiten ausführen, dann gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Variante 1) Niemand bei euch, inklusive der Mitarbeiter, hat Ahnung vom TVöD und es wird tarifwidrig gehandelt
Variante 2) Euch wurden die identischen Tätigkeiten übertragen, und ein Tätigkeitsmerkmal erfordert davon einen Hochschulabschluss. Dann wärst du E10 und dein Kollege E11 eingruppiert
Variante 3) Euch wurden unterschiedliche Tätigkeiten übertragen. Dann erfüllst du derzeit Aufgaben, die dir nicht übertragen wurden. Dafür kannst du eine Abmahnung erhalten.

Lösungsweg: Einmal den Arbeits- bzw. Tarifvertrag durchlesen. Anschließend bei der Personalabteilung eine Tätigkeitsdarstellung einfordern. Falls nicht kooperiert wird, hat der Gesetzgeber eine sogenannte Eingruppierungsfeststellungsklage vorgesehen.

Fort- und Weiterbildungen sind natürlich für die eigene fachliche Weiterentwicklung schön, würden aber an der von dir geschilderten Situation keine Änderung ergeben.

ManuIT

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Antw:Fortbildungen Bereich IT zur Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 04.08.2024 15:18 »
Danke für die Antworten, da habe ich ja jetzt ein paar Aufgaben bekommen.

Gibt es einen Link zur Entgeltordnung im Bereich IT (TVÖD-VKA) habe da auf Anhieb nichts gefunden.

Auch hilfreich wäre eine Übersicht was im IT Bereich wie Eingruppiert wird.

Z.B.: Aufsetzen einer VM mit Installation und Konfiguration von Anwendungen = EG XY

Gibt es sowas detailliert oder wie legt man fest welche Tätigkeiten in welche EG fallen.

Habe ich das richtig verstanden das ich theoretisch eine Abmahnung bekommen könnte wenn ich mehr mache als ich müsste? Sowas gibts doch auch nur in Deutschland oder? Glaube jetzt zwar nicht das sowas bei uns passiert aber ich kann ja auch nicht zu meinem Chef sagen „Nein das mache ich jetzt nicht weil ich dafür nicht ausreichend bezahlt werde), finde ich irgendwie komisch. Genauso würde ich minderwertige Tätigkeiten machen und jetzt mal übertrieben gesagt sein Auto durch die Waschstraße fahren, Hauptsache ich bekomme mein Geld und die Stunden aufgeschrieben.


MoinMoin

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Antw:Fortbildungen Bereich IT zur Höhergruppierung
« Antwort #6 am: 04.08.2024 15:26 »
Also du bekommst eine Abmahnung, wenn du nicht die Dinge tust, die dein AG von dir verlangt oder dir aufgetragen hat.
Natürlich bekommst du auch in D keine Abmahnung, wenn du wertvollere Arbeit leistet, als der Ag dir aufgibt und bezahlt, solange du deinen Kram den er von dir verlangt auch erledigst. ;D
nicht tvöd Kommune aber vergleichbar.

 https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf
https://www.bkpv.de/fileadmin/redaktion/Geschaeftsberichte/2017/Stellenbewertung_Beschaeftigte_in_der_Informations-_und_Kommunikationstechnik.pdf

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Behoerden/Beratung/Aktuelles/2018/181031_dritte_Auflage_IT-Kommentar.html

Layer8

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Antw:Fortbildungen Bereich IT zur Höhergruppierung
« Antwort #7 am: 05.08.2024 08:13 »
Z.B.: Aufsetzen einer VM mit Installation und Konfiguration von Anwendungen = EG XY

Gibt es sowas detailliert oder wie legt man fest welche Tätigkeiten in welche EG fallen.

Mach es nicht so kleinteilig, das wird dir nichts bringen. Wo willst du mit anfangen und wo hörst du auf - und vor allem mit welchen Zeitanteilen? Konfiguration einer FritzBox für ein Senioren-Cafe? Migration eines ESXi Clusters alle paar Jahre? Policies einer Firewall zur Anbindung an NdB? Enduser erzählen wie man Word startet? Pflege des AD? NAC? DMS? Monitoring? Automatisiserung per Kraftmuschel?

Du brauchst Arbeitsvorgänge/"Themen" deren Zeitanteile hoch sind und zudem eine höhere EG gerechtfertigen. Dazu schaust du dir die von MoinMoin verlinkte Seite des BVA an, schaust in das PDF und holst dir Inspirationen, lässt deiner Kreativität ein wenig freien Lauf, erstellst eine Stellenbeschreibung und diese durch den AG bewerten. So hat jeder seine Meinung über das monatliche Schmerzensgeld.

Bsp.:
Zitat
Datenbankadministration und -weiterentwicklung
Entgeltgruppe 10 Teil III Abschnitt 24 der Anlage 1 zum TV EntgO Bund
Tätigkeitsmerkmale:
Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z.B. in der Fachrichtung
Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger
Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben
.


MoinMoin

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Antw:Fortbildungen Bereich IT zur Höhergruppierung
« Antwort #8 am: 05.08.2024 08:16 »
Oder mache es so wie im Richtigem Leben:
Sage deinem AG was dein Preis ist und lasse ihn daran arbeiten ob und wie er ihn bezahlen kann.
Dazu muss man natürlich den Rahmen kennen, also schauste in die EG Tabelle und suchst dir was raus.