Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Leiter Personal
MoinMoin:
Förderliche Zeiten können angerechnet werden, allerdings braucht man für Stufe 6 meines Wissens 15 Jahre förderliche Zeiten.
Mi6:
und wer entscheidet am Ende in welcher E Stufe die Stelle eingeuppiert ist? Nur der Arbeitgeber richtig? Oder muss dieser sich bei etwaigigen Prüfungsverbänden rechtfertigen wenn er eine Stelle zu hoch eingruppiert hat?
MoinMoin:
--- Zitat von: Mi6 am 04.08.2024 10:26 ---und wer entscheidet am Ende in welcher E Stufe die Stelle eingeuppiert ist? Nur der Arbeitgeber richtig? Oder muss dieser sich bei etwaigigen Prüfungsverbänden rechtfertigen wenn er eine Stelle zu hoch eingruppiert hat?
--- End quote ---
Tätigketien sind eingruppiert, darüber entscheidet niemand.
Ag und AN bilden sich nur eine Rechtsmeinung darüber wie die Tätigkeit eingruppiert ist.
Nur ein Gericht kann feststellen, wie man eingruppiert ist.
Mi6:
und wo kann man das Nachlesen wo die von mir erwähnte Stelle einzugruppieren ist?
FearOfTheDuck:
Eine eigene Rechtsmeinung kannst du dir anhand der Entgeltordnung bilden.
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