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Höhergruppierung - Stufenvorrückung

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birdy1005:

--- Zitat von: Johann am 02.08.2024 14:42 ---An deiner Stelle hätte ich noch bis zur Stufe 5 abgewartet. Das wäre das Einfachste gewesen.

Nach § 17 Abs. 2 könnte man dir die Stufenlaufzeit in einem undefinierten Rahmen verkürzen. Sofern deine Leistungen bis zum 01.06.2025 also in erheblichem Maße über dem Durchschnitt liegen, könnte dein Arbeitgeber dir bei Wohlwollen einräumen, die Stufenlaufzeit derart zu verkürzen, dass du am 01.06.2025 die Stufe 5 erreichst.

Haufe[1] empfiehlt allerdings eine Stufenlaufzeitverkürzung um maximal die halbe Stufenlaufzeit, daher bleibt es eine anspruchslose Verhandlungssache.

[1] https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-411-stufenlaufzeitverkuerzung_idesk_PI13994_HI1796698.html

--- End quote ---

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