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Fortbildungen Bereich IT zur Höhergruppierung
ManuIT:
Hallo,
ich bin Mitarbeiter der IT in einer Verwaltung und bin aktuell in EG9b eingruppiert.
Wir sind aktuell zu zweit im Team und teilen uns die Aufgaben im Großen und Ganzen gleichmäßig auf und jeder kann den anderen in allen Themen vertreten.
Mein Kollege ist in EG11 eingruppiert, da er ein Studium hat.
Mein Fachbereichsleiter meint da ich nur eine IT Ausbildung habe ist für mich in der 9b Schluss.
Habt ihr irgendwelche Tipps für Fortbildungen die ausreichend sind um in die EG10 oder EG11 zu kommen.
Am besten sind Abend oder Onlinekurse oder etwas das wie der Angestelltenlehrgang 2 auch während der Arbeitszeit gemacht werden kann.
Oder gibt es noch andere Wege für eine Hochgruppierung ohne Studium im IT Bereich?
Unknown:
Dein Fachbereichsleiter hat keine Ahnung von Eingruppierung. Natürlich könntest du in E11 ohne Studium eimgruppiert werden.
Ich würde in meiner Tätigkeitsdarstellung schauen welche Aufgaben dort erfasst sind und nur diese ausführen. Wenn du einen guten Draht zu deinem Kollegen hast, dann frage ihn nach seiner und vergleiche die beiden miteinander. Weise deinen Fachbereichsleiter drauf hin, dass man dich abmahnen könnte, wenn du Tätigkeiten ausführst die nicht in deiner TD stehen.
Andere Experten können dir auch die Quellen dafür nennen, dass man ohne Studium in E11 oder höher eimgruppiert werden kann.
Verwaltung schlägt man nur mit Verwaltung!
ManuIT:
Danke für deine Antwort.
Wir kommen beide aus der Wirtschaft und wir haben beide keine richtige Tätigkeitendarstellung, wir halten den Laden einfach am laufen und machen halt alles was anfällt.
Die TD bekomme ich von der Personalabteilung? Die können das ja auch nicht wissen und sagen wahrscheinlich ich soll mal alles aufschreiben was ich mache.
Ich habe hier auch schon öfter gelesen das es in der IT kein Problem ist ohne Studium höher als e9 zu kommen aber da waren nie Gesetze oder Paragrafen dabei die ich mal vorlegen könnte um das ganze zu beweisen und einfach zum FB Leiter gehen und sagen „da in dem Forum hat aber einer geschrieben das es geht“ ist halt auch nicht zielführend.
FearOfTheDuck:
Schau dir mal die Entgeltordnung im Bereich IT an.
Ansonsten: Welche Gesetze und Paragrafen kann dein Fachbereichsleiter denn für seine Aussage anführen?
Herbert Meyer:
Einfach mal einen Blick in deinen Arbeitsvertrag werfen. Ich finde es immer wieder faszinierend, wie viele Leute in völliger Unkenntnis ihres Arbeitsvertrages einen Vollzeitjob verrichten.
Mitarbeiter sind eingruppiert. Die Eingruppierung erfolgt aus der Wertigkeit der dauerhaft übertragenen Tätigkeiten und ihrer Zeitanteile. Das kannst du dem TVöD entnehmen. Das können deine Vorgesetzten dem TVöD entnehmen. Und das kann die Personalabteilung dem TVöD entnehmen.
Wenn ein Tätigkeitsmerkmal eine konkrete Vor- oder Ausbildung erfordert, wie z. B. einen Hochschulabschluss, der Mitarbeiter, dem diese Tätigkeit übertragen wurde, die Qualifikation aber nicht erfüllt, dann ist das kein Problem, die Eingruppierung erfolgt lediglich eine Stufe niedriger. Mann kann auch dem ungelernten Pförtner IT-Aufgaben übertragen, die zu einer E13 Eingruppierung führen. Er würde dann eine E12 erhalten.
Wenn du und dein Kollege die identischen Tätigkeiten ausführen, dann gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Variante 1) Niemand bei euch, inklusive der Mitarbeiter, hat Ahnung vom TVöD und es wird tarifwidrig gehandelt
Variante 2) Euch wurden die identischen Tätigkeiten übertragen, und ein Tätigkeitsmerkmal erfordert davon einen Hochschulabschluss. Dann wärst du E10 und dein Kollege E11 eingruppiert
Variante 3) Euch wurden unterschiedliche Tätigkeiten übertragen. Dann erfüllst du derzeit Aufgaben, die dir nicht übertragen wurden. Dafür kannst du eine Abmahnung erhalten.
Lösungsweg: Einmal den Arbeits- bzw. Tarifvertrag durchlesen. Anschließend bei der Personalabteilung eine Tätigkeitsdarstellung einfordern. Falls nicht kooperiert wird, hat der Gesetzgeber eine sogenannte Eingruppierungsfeststellungsklage vorgesehen.
Fort- und Weiterbildungen sind natürlich für die eigene fachliche Weiterentwicklung schön, würden aber an der von dir geschilderten Situation keine Änderung ergeben.
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