Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Nach 36 Jahren Betriebszugehörigkeit Stufe 6?
TVOEDAnwender:
Ja, das kann nur der Arbeitgeber entscheiden, bei Leistungen die erheblich über dem Durchschnitt liegen.
Wally76:
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 04.08.2024 16:12 ---
--- Zitat ---entschied ich mich für eine Höhergruppierung
--- End quote ---
Warum hast Du dich dann nicht für eine Höhergruppierung nach EG 15 entschieden? Dann wär das mit dem Nichterreichen der Stufe 6 doch nicht ganz so schlimm...
--- End quote ---
Dafür habe ich nicht die Kenntnisse.
VFA West:
Der Unterschied zwischen E9a/5 und E9a/6 ist ja jetzt auch nicht gerade sehr hoch. Insofern wäre es eine Überlegung, ob du dir den Stress überhaupt antun möchtest.
Ansonsten mal wieder sehr erschreckend, was selbst in Bundesbehörden so für merkwürdige Prozesse bzgl. der Eingruppierungen stattfinden.
FearOfTheDuck:
Welche merkwürdigen Prozesse bezüglich der Eingruppierung meinst du? Die Stufenzuordnung bei EG-Änderungen war dem jeweiligen, bzw. gültigen Tarifrecht geschuldet. Was wohl nicht passiert ist: Bei Änderung der Aufgaben wurde jeweils die EG nicht neu betrachtet. Dies scheint mir aber ein gern gesehener Standardfehler zu sein. ;)
Wally76:
--- Zitat von: VFA West am 04.08.2024 17:34 ---Der Unterschied zwischen E9a/5 und E9a/6 ist ja jetzt auch nicht gerade sehr hoch. Insofern wäre es eine Überlegung, ob du dir den Stress überhaupt antun möchtest.
Ansonsten mal wieder sehr erschreckend, was selbst in Bundesbehörden so für merkwürdige Prozesse bzgl. der Eingruppierungen stattfinden.
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Für mich persönlich ist es den Kampf wert und endlich in der Endstufe zu sein nach all den Jahren. Wenns klappt :)
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