Ich sehe das anders: Mm nach kann keiner ernsthaft erwarten, dass die Personalstelle(n) von sich aus auf die Idee kommen, jedes Mal zu überprüfen ob die ausgeübten Tätigkeiten sich ggü. den auszuübenden Tätigkeiten geändert haben. Da muss man als Arbeitnehmer schon selber schauen bzw. dahinter sein, dass einem die höherwertigen Tätigkeiten auch wirksam übertragen werden, damit man auch höhergruppiert werden kann.
Außerdem war der TE ja über 20 Jahre mit der BAT VII/EG 5 bzw. EG 6 zufrieden. Wenn er durch Wechsel der Tätigkeit eine frühere Höhergruppierung angestrebt hätte, wäre er ggfls. Schon jetzt in der EG 9A Endstufe. Wer aber glaubt, man kann 36 Jahre nahezu die gleiche Tätigkeit ausüben und die Höhergruppierungen kommen schon von alleine, der wartet halt meist vergeblich.