Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Nach 36 Jahren Betriebszugehörigkeit Stufe 6?
TVOEDAnwender:
Hier nochmal die entsprechende Regelung zur Stufenzuordnung zum Zeitpunkt der Überleitung (10.2005) aus dem TVÜ-Bund:
§6 Stufenzuordnung der Angestellten
(1) 1Beschäftigte aus dem Geltungsbereich des BAT/BAT-O werden einer ihrem Vergleichsentgelt entsprechenden individuellen Zwischenstufe der gemäß § 4 bestimmten Entgeltgruppe zugeordnet. 2Zum 1. Oktober 2007 steigen diese Beschäftigten in die dem Betrag nach nächsthöhere reguläre Stufe ihrer Entgeltgruppe auf. 3Der weitere Stufenaufstieg richtet sich nach den Regelungen des TVöD.
Wally76:
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 04.08.2024 12:03 ---
--- Zitat ---01.03.2024 Höhergruppierung durch Antrag E9a Stufe 5 31 Dienstjahre 2026 eigentlich E6 erreicht
--- End quote ---
Ich gehe davon aus, dass es kein "Antrag" war, sondern der AG auf dein betreiben hin dir höherwertige Tätigkeiten zu diesem Zeitpunkt übertragen hat.
--- End quote ---
Nein, ich habe einen Antrag gestellt. Erst war die Überlegung einer Verkürzung, aber da ich in den Jahren höherwertige Tätigkeiten übernommen habe, entschied ich mich für eine Höhergruppierung. Meine alte Stellenbeschreibung war 15 Jahre alt und die stimmte fast gar nichts mehr.
FearOfTheDuck:
Dann warst du jeweils ab Übertragung der höherwertigen Aufgaben höhergruppiert, wenn sich in Summe eine HG ergab. Ganz ohne Antrag aufgrund Tarifautomatik. Außer natürlich die tatsächliche Übertragung der Aufgaben fand erst am 01.03.2024 statt. Dann haben AG und AN zuvor gepennt, denn ein Antrag auf HG ist weder vorgesehen noch erforderlich.
TVOEDAnwender:
--- Zitat ---entschied ich mich für eine Höhergruppierung
--- End quote ---
Warum hast Du dich dann nicht für eine Höhergruppierung nach EG 15 entschieden? Dann wär das mit dem Nichterreichen der Stufe 6 doch nicht ganz so schlimm...
Wally76:
Das ist ja das traurige. Bei neuen Aufgaben habe ich blöderweise nicht an einer Höhergruppierung gedacht und deshalb viele Jahre verschenkt. Deswegen hoffe ich auf eine Verkürzung der Stufenlaufzeit. Und das kann der Arbeitgeber entscheiden richtig?
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