Again:
"Sehr geehrter Herr XY,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. November 2024 an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und Ihre Frage, wie sich die Mietstufen 2025 entwickeln werden.
Die Zuordnung der Gemeinden zu Mietenstufen erfolgt gemäß § 12 des Wohngeldgesetzes (WoGG) bei einer strukturellen Wohngeldreform durch das Statistische Bundesamt auf Basis des in der amtlichen Wohngeldstatistik erfassten regionalen Mietenniveaus. Zum aktuellen Zeitpunkt läuft kein Gesetzgebungsverfahren für eine strukturelle Wohngeldreform, sodass eine Neuzuordnung der Gemeinden zu Mietenstufen zurzeit nicht absehbar ist.
Aber auch wenn die aktuelle Mietenstufenzuordnung auf Daten der Jahre 2019/2020 basiert bedeutet das nicht, dass das Leistungsniveau des Wohngelds seither unverändert geblieben ist. Mit der Einführung des Betrags zur Entlastung bei den Heizkosten auf Grund der CO2-Bepreisung im Jahr 2021, der Wohngeld-Fortschreibung im Jahr 2022 und der Wohngeld-Plus-Reform im Jahr 2023 kam es jeweils zu mitunter erheblichen Leistungsverbesserungen beim Wohngeld. Zum 1. Januar 2025 wird zudem erneut eine Fortschreibung des Wohngelds in Kraft treten, mit der das Wohngeld an die Preisentwicklung angepasst wird. Dies wird unter anderem dazu führen, dass die je Mietenstufe festgesetzten Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Bruttokaltmiete oder Belastung erhöht werden.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Team für Anfragen der Bürgerinnen und Bürger
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Krausenstr. 17-18, 10117 Berlin
Internet:
www.bmwsb.bund.de "
-> mE erfolgt keine Anpassung ab dem 01.01.25