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[Allg] Herausfinden Einleitung Verfahren zum Entfernung aus dem Dienst

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Liedermann:

--- Zitat von: Julianx1 am 08.08.2024 13:13 ---Also..... Du müsstest vielleicht etwas mehr erzählen über Sachverhalt und Rahmenbedingungen. Deine Art eine Antwort zu erringen, bzw. ein Problem zu lösen lässt nur Ansatzweise erkennen, dass eine ernsthafte Antwort gesucht wird.

Um welches Beamtenverhältnis geht es?
- auf Widerruf ?
- auf Probe ?
- Lebenszeit ?
hat man bereits ein Disziplinarverfahren eröffnet ?
wurde eine Bewährung nicht festgestellt ?

Unterm Strich, was willst du eigentlich ?

--- End quote ---

Beamter auf Probe, der herausfinden möchte, ob ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde bzw. eine Entlassung.

clarion:
Hallo,

Falls die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen Dich eingeleitet haben sollte, wird der Dienstherr informiert, auch dann wenn die etwaige Straftat in der Freizeit begangen wurde. Der Dienstherr würde sich dann sichrlich sich auch bei Dir melden und ein Disziplinarverfahren einleiten, das aber wahrscheinlich bis zum Abschluss des Strafverfahrens ruhend gestellt würde. In dem Fall würde ich unbedingt eine anwaltliche Vertretung suchen.

Solltest kein Strafverfahren gegen Dich geführt werden, gibt es auch kein Disziplinarverfahren. Ordnungswidrigkeit wie zu schnelles Fahren führen nicht zu einem Disziplinarverfahren.

Davon unabhängig ist aber die Feststellung der charakterlichej Nicht-Eignung als BaP. Dieses würde der Dienstherr aufgrund deines dienstlichen Verhalten selbst feststellen.  Wenn es da ein Problem gäbe, würde das spätestens bei der Beurteilung zur Sprache kommen. Normalerweise würde man dann auch nicht gleich entlassen,  sondern die Probezeit verlängern.

Gewerbler:

--- Zitat von: Liedermann am 08.08.2024 19:58 ---Beamter auf Probe, der herausfinden möchte, ob ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde bzw. eine Entlassung.

--- End quote ---

Es scheint ja irgendwas zu geben, was dir Anlass zur Sorge gibt. Vielleicht willst du den Sachverhalt ja irgendwie erläutern?
"Einfach so" wird man ja auch einen BaP normalerweise nicht los, sondern es gibt gewisse Hürden - wenn auch etwas kleinere als beim BaL.

Also wir müssen ja - abgesehen von gesundheitlichen Dingen (selbst dann muss andere Verwendung geprüft werden) oder Wegfall der Aufgabe, um die es hier nicht zu gehen scheint - schon von größeren Verfehlungen reden, die als BaL mindestens die Kürzung von Dienstbezügen zur Folge hätte...
Zur charakterlichen Eignung und Verlängerung der Probezeit hat clarion ja schon etwas gesagt.

Und wenn ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird, wirst du davon schon was mitbekommen (Anhörung vor belastendem VA, wurde auch schon gesagt)...

Insgesamt wirst du schon nicht von heute auf morgen einfach eine Entlassungsurkunde kriegen (können).

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