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[BY] Behördenverlagerung - Wechsel nicht erlaubt und Privatleben auf Stillstand
Rheini:
--- Zitat von: kyleriemen am 05.08.2024 00:38 ---Danke schon mal für eure Antoworten.
Telearbeit: es gibt 3 feste Tage in denen ich ins Büro muss, mehr wird sich laut aktueller Lage und Gerüchten nicht ergeben. Es bleibt mir vermutlich also nichts anderes übrig als 3x in der Woche zu pendeln. Das Risiko besteht halt immer, das man mich öfter reinholt als die 60% die gerade bestehen - es ist ja ein „bis zu“ Wert, kein Ist-Wert.
Ist sie die richtige: ganz klare Antwort: ja! Wir kennen uns bereits seit 20 Jahren und nur ein Zufall hat uns wieder zueinander geführt. Dazu kommt, dass ein Kinderwunsch bei beiden zeitlich einfach vor der Tür steht aufgrund der biologischen Uhr etc. pp.
Dienstherrenwechsel: innerhalb meines Dienstherren gehe ich wie gesagt davon aus, dass man mir einen Strich durch die Rechnung machen wird.
Gibt es Gründe, warum ein Wechsel innerhalb eines Dienstherren nicht vereitelt werden kann? Beispielsweise weil man schon 5 Jahre an einem Standort arbeitet, der Wechsel für einen ein beruflicher Aufstieg (Tätigkeit oder Besoldung) bedeutet, oder ähnliches?
Außerdem Frage ich mich wie oft man dieses Festklammern an Beamten durchziehen kann. Irgendwann wird sich doch eine oberste Stelle oder der PR einsetzen, wenn einem Wechsel mehrfach immer wieder nicht zugestimmt wird, oder?
--- End quote ---
Ich bin mir nicht sicher, was für Antworten Du hier erwartest.
Du hast eine Stelle bei einem Dienstherrn angenommen und nun möchtest Du die Abmachungen (aus nachvollziehbaren Gründen), abändern.
Das geht wenn dein Dienstherr mitzieht, was dieser aber anscheinend nicht möchte.
Und nu? Was erwartest Du? Nicht alles was jemand möchte, möchte der andere auch.
Also nochmal, was fur Antworten erhoffst Du hier?
clarion:
Wenn der Dienstherr objektive Kriterien hat, dass er Dich braucht beispielsweise wegen allgemeinen Personalmangel, dann kann er Dich einfach halten. Das Beamtentum hat eben auch ein paar Nachteile. Ohne Godwill des Dienstherren kommst Du nur mit einem Antrag auf Entlassung oder über eine Raubernennung raus.
Aber wenn Euer Standort 2026 verlagert werden soll, ergeben sich vermutlich auch Möglichkeiten für eine Heimatnahe Verwendung, da der Dienstherr auch eine Fürsorgepflicht hat. Ein Kind würde natürlich die Fürsorgepflicht des Dienstherrn auch nochmals erhöhen, also ran an die Bouletten 🥰;
Organisator:
--- Zitat von: kyleriemen am 05.08.2024 00:38 ---Danke schon mal für eure Antoworten.
Telearbeit: es gibt 3 feste Tage in denen ich ins Büro muss, mehr wird sich laut aktueller Lage und Gerüchten nicht ergeben. Es bleibt mir vermutlich also nichts anderes übrig als 3x in der Woche zu pendeln. Das Risiko besteht halt immer, das man mich öfter reinholt als die 60% die gerade bestehen - es ist ja ein „bis zu“ Wert, kein Ist-Wert.
Ist sie die richtige: ganz klare Antwort: ja! Wir kennen uns bereits seit 20 Jahren und nur ein Zufall hat uns wieder zueinander geführt. Dazu kommt, dass ein Kinderwunsch bei beiden zeitlich einfach vor der Tür steht aufgrund der biologischen Uhr etc. pp.
Dienstherrenwechsel: innerhalb meines Dienstherren gehe ich wie gesagt davon aus, dass man mir einen Strich durch die Rechnung machen wird.
Gibt es Gründe, warum ein Wechsel innerhalb eines Dienstherren nicht vereitelt werden kann? Beispielsweise weil man schon 5 Jahre an einem Standort arbeitet, der Wechsel für einen ein beruflicher Aufstieg (Tätigkeit oder Besoldung) bedeutet, oder ähnliches?
Außerdem Frage ich mich wie oft man dieses Festklammern an Beamten durchziehen kann. Irgendwann wird sich doch eine oberste Stelle oder der PR einsetzen, wenn einem Wechsel mehrfach immer wieder nicht zugestimmt wird, oder?
--- End quote ---
2-3 Kinder bekommen, entsprechend lange Elternzeit und in dieser wird sich schon was neues finden.
FGL:
--- Zitat von: kyleriemen am 05.08.2024 00:38 ---Außerdem Frage ich mich wie oft man dieses Festklammern an Beamten durchziehen kann. Irgendwann wird sich doch eine oberste Stelle oder der PR einsetzen, wenn einem Wechsel mehrfach immer wieder nicht zugestimmt wird, oder?
--- End quote ---
Solange der Dienstherr diese Entscheidung aus sachlichen Gründen ermessensfehlerfrei so treffen kann.
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