Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Stufenwechsel während der Abordnungszeit
McOldie:
Hier soll offenbar eine Abordnung erfolgen. In diesem Fall erfolgt sicherlich keine dauerhafte Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten, allenfalls kommt eine Zulage für den befristeten Zeitraum in Betracht. Die Abordnung hat hier offenbar den Charakter einer Probezeit, um zu testen, ob die Person die Aufgaben auch wahrnehmen kann. Insoweit ist auch fraglich, ob man die höherwertigen Tätigkeiten voll probeweise überträgt.
VFA West:
Der Sachverhalt sollte genauer erörtert werden. Handelt es sich um eine Abordnung? Ist das Ziel die dauerhafte Versetzung? Wird zurzeit eine Zulage wegen der HWT gezahlt?
IschBins:
--- Zitat von: VFA West am 04.08.2024 03:21 ---Erhältst du zurzeit eine Zulage zur EG 10/ Stufe 3?
--- End quote ---
Ja bekommen ich
ich werde zum 01.10 abgeordnet auf eine EG 10 mit der Aussicht auf ungefristung.
Der Zuschlag von der EG7 zur EG 10 wird ja erst nach 4 Wochen gezahlt. Zum 01.11 bekomme ich offiziel in die stufe 4 also EG 7 / 4.
Somit würde ich in der Probezeit mit einer EG 7/4 arbeiten und Ende April '25 in die unbefristet Stelle übergehen.
Ob dann ene EG 10/4 weiter kommt?
--- Zitat von: MoinMoin am 04.08.2024 08:34 ---
--- Zitat von: IschBins am 03.08.2024 22:35 ---Nein, ich steige vom m.Dienst in den gehobenen Dienst auf und wechsle von EG 7 auf EG 10. Bleibe aber beim bund
--- End quote ---
Dann solltest du zusehen, dass dir die höherwertige Tätigkeiten erst nach Stufen anstieg dauerhaft übertragen werden.
Und das zwischen der einer vorübergehenden und der dauerhaften ein Pause ist, damit deine Stufe bei der Höhergruppierung die 4 ist.
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Eine Pause habe ich im Prinzip, ich arbeite mit EG 7/4 Zulage 5 Monate. Dann gehts in die EG 10. Zählt das als Pause?
--- Zitat von: VFA West am 04.08.2024 17:38 ---Der Sachverhalt sollte genauer erörtert werden. Handelt es sich um eine Abordnung? Ist das Ziel die dauerhafte Versetzung? Wird zurzeit eine Zulage wegen der HWT gezahlt?
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Ja es handelt sich um eine Abordnung mit dem Ziel der dauerhaften Versetzung.
VFA West:
Oh, dann bitte unbedingt Kontakt mit der neuen Dienststelle aufnehmen und darum bitten, dass du erst zum 01.11.24 beginnen kannst, also die Anordnung erst zum 01.11.24 beginnt.
Denn:
Du erhälst rückwirkend ab dem 01.10.24 eine Zulage wegen der höherwertigen Tätigkeit. Im April/Mai 2025 wirst du dann höhergruppiert, allerdings wirst du so gestellt, als wärst du bereits zum 01.10.24 höhergruppiert worden. Denn an diesem Tag begann ja deine Aufgabenwahrnehmung. D.h., dass dann eine Zuordnung zur EG10/Stufe 3 erfolgen würde mit Beginn der Stufenlaufzeit bei Null. Damit würdest du die EG10/Stufe 4 erst zum 01.10.27 erreichen. Das würde ich an deiner Stelle auf keinen Fall machen. Nicht, wenn es nur um einen Monat geht.
Also ruf morgen da direkt an und klär das! Und halte uns auf dem Laufenden. :)
IschBins:
Vielen Dank für deine Antwort
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