Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Fristende AGG

(1/1)

lto:
Hallo,

wenn man als schwerbehinderte nicht offensichtlich ungeeignete Bewerberin nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde und am 6.6.24 eine Absage per Mail erhalten hat, dann hat man wie lange Zeit, eine Entschädigungszahlung geltend zu machen? Bis zum 2.8., 3.8. oder 5.8.?

Dankeschön.

LG

andreb:
Der Zugang der Geltendmachung beim Arbeitgeber muss spätestens am 06.08.2024 erfolgt sein.


Siehe § 15 Abs. 4 AGG

kraemerchen:
*dranhäng

Was wäre bei einer Absage vom 3.6., wenn der 3.8. ein Samsrag ist/war?

SamFisher:

--- Zitat von: kraemerchen am 04.08.2024 20:30 ---*dranhäng

Was wäre bei einer Absage vom 3.6., wenn der 3.8. ein Samsrag ist/war?

--- End quote ---

§193 BGB -> nächster Werktag = Montag.

Navigation

[0] Message Index

Go to full version