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[Allg] Familienzuschlag in Teilzeit

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KleinerKnecht85:
Guten Tag zusammen,

ich hätte einmal eine kurze Frage zum Familienzuschlag.
Meine Ehefrau ist verbeamtet und erhält den Familienzuschlag nach Stufe 3 (verh. + 2 Kinder).
Da sie zu 60 % arbeitet, wird ihr auch der Familienzuschlag zu 60 % gewährt.

Ich bin Angestellter im ÖD (TVÖD) /(Vollzeit) ohne Ansprüche auf Familien-/Kinder-/Ortszuschläge o.ä..
Über Umwege wurde mir nun gesagt, dass der Familienzuschlag meiner Ehefrau gar nicht gekürzt werden dürfe (zumindest der kinderbezogene Teil), da ich im ÖD beschäftigt wäre.

Ist das richtig?
 
Danke vorab.

Neuling2016:

--- Zitat von: KleinerKnecht85 am 06.08.2024 11:59 ---Guten Tag zusammen,

ich hätte einmal eine kurze Frage zum Familienzuschlag.
Meine Ehefrau ist verbeamtet und erhält den Familienzuschlag nach Stufe 3 (verh. + 2 Kinder).
Da sie zu 60 % arbeitet, wird ihr auch der Familienzuschlag zu 60 % gewährt.

Ich bin Angestellter im ÖD (TVÖD) /(Vollzeit) ohne Ansprüche auf Familien-/Kinder-/Ortszuschläge o.ä..
Über Umwege wurde mir nun gesagt, dass der Familienzuschlag meiner Ehefrau gar nicht gekürzt werden dürfe (zumindest der kinderbezogene Teil), da ich im ÖD beschäftigt wäre.

Ist das richtig?
 
Danke vorab.

--- End quote ---

Hier findest du die Antwort auf die Frage:
https://lbv.landbw.de/-/entscheidung-des-verfassungsgerichtshofs-zum-kinderbezogenen-familienzuschlag-bei-teilzeitbesch%C3%A4ftigung

KleinerKnecht85:
Danke für den Link.

Im Artikel steht allerdings (ganz oben):  Betroffen sind nur Fälle, in denen beide Elternteile teilzeitbeschäftigt sind und deren Teilzeitanteile zusammengerechnet nicht 100% der regelmäßigen Arbeitszeit erreichen.

Darüber hinaus geht aus dem Artikel nicht hervor, ob der Ehemann Beamter ist, und somit "Familienzuschlag" berechtigt wäre/ist.

Neuling2016:

--- Zitat von: KleinerKnecht85 am 06.08.2024 12:09 ---Danke für den Link.

Im Artikel steht allerdings (ganz oben):  Betroffen sind nur Fälle, in denen beide Elternteile teilzeitbeschäftigt sind und deren Teilzeitanteile zusammengerechnet nicht 100% der regelmäßigen Arbeitszeit erreichen.

Darüber hinaus geht aus dem Artikel nicht hervor, ob der Ehemann Beamter ist, und somit "Familienzuschlag" berechtigt wäre/ist.

--- End quote ---

Da du Vollzeit arbeitest, hat sich jedwede Fragestellung erübrigt.

KleinerKnecht85:
Habe gerade im hiesigen Personalamt angerufen. Da habe ich die Info erhalten, dass es früher zu BAT - Zeiten eine entsprechende Regelung gab.

Da der jetzige TVÖD allerdings keine Familien- / Ortszuschläge o.ä. vorsieht, wäre ich von der Regelung der Gleichbehandlung ausgeschlossen...
Somit wäre die Kürzung des Familienzuschlages meiner Ehefrau auf 60% korrekt?


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