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Sonderurlaub Geburt

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SamuelO:
Hallo,
ich bin vor kurzem zum ersten Mal Vater geworden. Gibt es bei verheirateten keinen Sonderurlaubstag?
Das Sekretariat der Geschäftsführung meinte das im TV-L kein Tag dafür vorgesehen ist, jedoch steht unter §29 doch das es einen Tag bei "Niederkunft der Ehefrau" einem ein Tag zusteht, oder versehe ich mich da ?

SamFisher:
Sonderurlaub gibt es nicht, aber einen Tag Arbeitsbefreiung.

§29 Abs. 1 Pkt. a) TV-L

(Natürlich kannst Du auch Sonderurlaub beantragen, nur bekommst Du dann kein Geld für diese Zeit).

SamuelO:
Danke für die Rückmeldung ;)

meh:
Ich hatte dieses Jahr das selbe Problem. Im Austausch mit der Personalabteilung ergab sich dann dass es den Tag bei der "Niederkunft der Ehefrau" tatsächlich nur bei der Ehefrau gibt. Ist man nicht verheiratet, könne man diesen Tag nicht gewähren. Es ist wohl kaum weniger wert oder weniger mein Kind, weil die Eltern verheiratet sind oder ein anderes Lebensmodell pflegen. Moderner und familienfreundlicher Arbeitgeber mal wieder....

SamFisher:
Den Frust kann ich verstehen, allerdings musst Du ihn nicht gegen den Arbeitgeber, sondern die Tarifparteien richten:

§29 Abs. 1 Pkt. a) TV-L:
 "Niederkunft der Ehefrau/der Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes"

In Deutschland ist es allgemein von Nachteil, wenn man unverheiratet zusammen lebt. Das geht über Erben, Auskünfte bei eventuellen Unfällen, Zeugnisverweigerungsrecht, Straffreiheit bei Strafvereitelung bis hin zum Ehegattensplitting.

Es hat echte Vorteile, verheiratet zu sein, nur die Liebe wird überbewertet.  ;D

Aber den Ehevertrag nicht vergessen.

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