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Wechsel Arbeitgeber TV-L Kündigung / Versetzung / Erfahrungsstufe

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FearOfTheDuck:
Bei einschlägiger Berufserfahrung müsste die Tätigkeit nahezu fortgeführt werden. Vom Gedanken daran solltest du dich m.E. verabschieden.

Was wurde denn bisher zur Stufe gesagt? Wenn du schon unterschrieben hast, ist es eigentlich Essig.
Aber: Frag hier zuerst einmal nach, welche Stufe vorgesehen ist und mach bei Stufe 1 klar, dass du von mehr ausgegangen bist. Vielleicht bewegt sich dann was zu deinen Gunsten.

ccshdx:
Also mit Stufe 1 hätte ich da tatsächlich nicht gerechnet, es ist mE nach schon ein deutlicher Unterschied, ob man jemanden einstellt, der sich mit Aktenführung und allem drum herum schon auskennt, oder jemanden der zB aus der freien Wirtschaft kommt .. worüber die ja dann auch dankbar sein dürften. Aber ich werde mich morgen mal erkundigen, die haben für mich schon eine 2-monatige Vakanz der Stelle in Kauf genommen, evtl. lässt sich noch was machen (hoffentlich). Dass E5 deutlich weniger ist war mir bewusst, aber alleine die Stufe macht schließlich schon mehr als 100 Euro Unterschied netto aus.

Bisher wurde zu den Stufen nichts gesagt, es wurde lediglich die Gruppe erwähnt.

Ansonsten kommt mir die neu laufende Probezeit vielleicht doch noch zu Gute  ;D

FearOfTheDuck:
Richtig so. Deinen Wert kennst du nur selbst und den musst du vertreten. Schau dir auch mal den § 16 Abs. 5 TV-L an, vielleicht ist hierüber eine Zulage möglich.

Tagelöhner:
Im Bundesland der schwäbischen Hausfrau? Würde mich eher wundern, wenn die tarifliche Möglichkeit dort überhaupt zur Anwendung kommt. Da wird es garantiert eine Handlungsanweisung des Finanzministeriums geben, die das untersagt.

MoinMoin:

--- Zitat von: ccshdx am 06.08.2024 19:56 ---Kündigung. Stimmt das? Habe ich außer der nun nochmals neu laufenden Probezeit von 6 Monaten ansonsten noch Nachteile durch die Kündigung bzw. den neu geschlossenen Arbeitsvertrag?

--- End quote ---
Probezeit hast du, aber das KSchG gilt weiterhin für dich.
Also ein "wollen dich doch nicht", reicht da nicht als Kündigungsgrund.

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