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Diensthaftpflichtversicherung

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DreizehnteFee:
Sind solche Schäden nicht über die Kassenversicherung abgedeckt?

Frank123:

--- Zitat von: ohjeee am 07.08.2024 14:32 ---bin bei der Debeka und dachte, da stand was von XMillionen drin?

--- End quote ---

Millionen für Personen- und Sachschäden. Leider nicht für Vermögensschäden.

SamFisher:

--- Zitat von: Frank123 am 07.08.2024 14:10 ---
--- Zitat von: SamFisher am 07.08.2024 13:26 ---Nur mal aus Interesse: Was kann man in einer Vergabestelle denn so kaputtmachen, dass man dafür eine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen muss?

Selbst wenn ich mir vorstelle, dass ein Fehler in einem Vergabeverfahen zu Gerichtskosten und evt. Aufhebung und Neuausschreibung führt, was soll denn da passieren, dass die Dienststelle grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann?

--- End quote ---

Vergaberechtliche Fehler wirken sich zuschussschädlich aus. Da geht es ganz schnell um einige Million.
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Richtig. Dafür haftet aber die Dienststelle/Kreis/Land/Bund.

Und um Dich in Regress zu nehmen, muss der Dienstherr grob fahrlässiges Verhalten beweisen können. Dieser Beweis ist erfahrungsgemäß sehr schwer zu erbringen.

Für eine Absicherung so hoher Vermögensschäden muss vermutlich ein Versicherungsmakler direkt angesprochen werden. Die Huk biete im Standard 250 TEuro, Erhöhungen sind aber gegen Zusatzbeiträge möglich.

Auch hier wieder aus Interesse: Berichte am Ende doch mal, bei wem Du gelandet bist und was das kostet.

ohjeee:

--- Zitat von: Frank123 am 07.08.2024 14:36 ---
--- Zitat von: ohjeee am 07.08.2024 14:32 ---bin bei der Debeka und dachte, da stand was von XMillionen drin?

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Millionen für Personen- und Sachschäden. Leider nicht für Vermögensschäden.

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du hast recht. gerade noch einmal gegooglet, das wäre dann über die Haftpflicht, also immerhin schon einmal 1Mio.


"Unser Highlight:
Hohe Deckungssummen: bis 100 Mio. Euro

Die Debeka sorgt für einen großzügigen Puffer: Bei uns sichern Sie Personen- und Sachschäden pauschal bis 100 Millionen Euro ab (Personenschäden bis max. 15 Millionen Euro je geschädigter Person) und Vermögensschäden bis zu 1 Million Euro."

Casa:
Ich sehe das wie SamFisher.


Zuerst einmal wäre aber zu klären, ob ein Risiko für einen Schaden besteht, wie hoch dieses Risiko ist und wie hoch der Schaden ausfallen kann.
Je höher die Summen sind, um die es geht, desto höher ist der möglich Schaden. Je niedriger man in der Hierarchie steht, desto geringer ist das Risiko für einen Schaden, weil final ein Dritter abzeichnet.

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