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Fachkräftezulage nach neuer Aufgabe im Rahmen des Direktionsrechts

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MoinMoin:
Ja, so läuft das. Aber es ist tarifrechtlich eben nicht sauber.
Richtig wäre es so:
Deine Führungskraft kann festlegen, was er für Tätigkeiten von dir erwartet, muss dass dann der Personalstelle mitteilen, die dann dir diese Tätigkeiten überträgt und dann bist du entsprechend dieser Tätigkeiten eingruppiert.
Da zählen nur Rechtsmeinungen, nicht jedoch Meinungen.  ;D
Und wenn deine Führungskraft von dir halt konzeptionelle Leistungen benötigt, die einen ausreichenden Zeitanteil haben, dann ist halt die Eingruppierung so wie sie ist.

Also ja, die Führungskraft kann durch die Aufgaben und Zeitanteile beeinflussen, welche EG es wird.

daniel2148:
Ja, da diese Stelle konzeptionelle Leistungen erfordert - zumindest ist das so geplant, ob es dazu kommt ist vom weiteren fachrechtlichen Verlauf des Aufgabenfeldes abhängig - würde ich eher auch von EG12 ausgehen.

Aber unabhängig davon was - warum wird eine Stelle mehrmals ausgeschrieben mit EG 11 vorläufig der Bewertung und nie wirklich bewertet? Auch durch die Besetzung nun durch mich wird sie wohl nicht bewertet, weil es jetzt ja nicht mehr nötig ist, weil ich ja so oder so entsprechend EG 12 bekomme.

Ich verstehe nicht, warum man sie nicht einmal bewertet und fertig.

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