Autor Thema: Höhergruppierung und Stufenlaufzeit  (Read 3532 times)

LogiJöw

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Höhergruppierung und Stufenlaufzeit
« am: 13.07.2024 08:19 »
Hallo zusammen,

folgende Gegebenheit: Der Stelleninhaber ist auf seiner Position in die E10/2 eingruppiert und würde zum 1.11. dieses Jahres in Stufe 3 kommen. Nun ist die Funktion aufgrund zukünftig zusätzlich übertragener Tätigkeiten ab dem 01.08. mit einer E11 bewertet.

Muss man etwas beachten hinsichtlich der Stufenlaufzeit? Ich habe in Erinnerung, dass der TV-L bei einer Höhergruppierung  einen Rückfall um eine Stufe vorsieht, man aber mindestens Stufe 2 erhält. Danach würde sich ja sowieso nichts ändern. Oder gibt es da etwas zu optimieren?

Danke schonmal für eure Einschätzungen.

cyrix42

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Antw:Höhergruppierung und Stufenlaufzeit
« Antwort #1 am: 13.07.2024 18:45 »
Eine Höhergruppierung im TV-L aus der 10/2 führt in die 11/2, aus der 10/3 in die 11/3. In beiden Fällen beginnt die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe mit dem Tag der Höhergruppierung.

Bei dem beschriebenen Szenario würde also, wenn ab dem 01.08. die höherwertigen Tätigkeiten übertragen werden, die Höhergruppierung in die 11/2 erfolgen und die Stufenlaufzeit an diesem Tag beginnen.

Man kann jetzt mal eine kleine Tabelle machen, wie sich das Entgelt entwickelt im Szenario mit dieser Höhergruppierung und ohne. Irgendwann wird der Breakeven kommen; er kann aber auch einige Zeit in der Zukunft liegen... Generell braucht eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung (wie sie hier nach Sachverhaltsbeschreibung erfolgen soll) die Zustimmung beider den Arbeitsvertrag schließenden Parteien, insbesondere also auch vom Arbeitnehmer selbst. Man muss dieser nicht zustimmen.

Wenn man dagegen die höherwertigen Tätigkeiten vom 01.08. bis 31.10. vorerst nur vorläufig, und dann ab dem 01.11. dauerhaft überträgt, würde die Person für die Zeit der vorläufigen Übertragung weiterhin in der 10/2 verbleiben, aber einen Zuschlag bis zum Entgelt der 11/2 erhalten -- und dann am Ende des 31.10. in die 10/3 gelangen, von wo sie am 01.11. in die 11/3 höhergruppiert würde.


LandeiNrw

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Frage:Höhergruppierung und Stufenlaufzeit
« Antwort #2 am: 14.07.2024 14:50 »
Hallo,

da das zufällig sehr ähnlich zu meiner Frage ist, würde ich mich freuen, wenn ich hierzu Unterstützung bekäme.

Wie wäre es denn, wenn man in der EG 9, Stufe 4, ist und auf EG 10 höhergruppiert werden kann, da die Stelle es hergibt. Allerdings brauche ich noch circa 3 Jahre bis ich in der Erfahrungsstufe 5 bin. Da meines Wissens diese dann beibehalten wird, wollte ich keine Höhergruppierung bis zu diesem Zeitpunkt.
Kann man da auch grundsätzlich einen Zuschlag zum Entgelt vereinbaren?

Vielen Dank vorab!

Wabi Sabi

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Antw:Frage:Höhergruppierung und Stufenlaufzeit
« Antwort #3 am: 14.07.2024 17:37 »
... Da meines Wissens diese dann beibehalten wird, wollte ich keine Höhergruppierung bis zu diesem Zeitpunkt. ...

Nein, das ist unzutreffend. Es verhält sich bzgl. der Stufenzuordnung bei einer Höhergruppierung in den verschiedenen Varianten so (tw. Garantiebetrag):

EG 9a/4 in EG 10/2
EG 9a/5 in EG 10/3
EG 9b/4 in EG 10/3
EG 9b/5 in EG 10/4
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

cyrix42

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Antw:Frage:Höhergruppierung und Stufenlaufzeit
« Antwort #4 am: 14.07.2024 19:09 »
da die Stelle es hergibt

Was soll das denn heißen? Wenn du Tätigkeiten der EG 10 dauerhaft zur Ausübung übertragen bekommen hast, dann *bist* du in der EG 10 und musst auch entsprechend bezahlt werden. Wenn dem nicht der Fall ist, dann bedarf es der beiderseitigen Zustimmung von AG und AN, dass durch eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderungen der Arbeitsvertrag angepasst wird. Die Eingruppierung hat mit Stellen nichts zu tun...

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung und Stufenlaufzeit
« Antwort #5 am: 14.07.2024 19:14 »
Die Stelle gibt es her, wenn man höherwertige Tätigkeiten hat, die unerledigt, mit einen höheren Anteil oder durch umstrukturieren auf diese Stelle gelegt werden kann.
Das soll es wahrscheinlich heißen.

Alternative
es werden hT ausgeübt, die nicht übertragen werden.

LogiJöw

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Antw:Höhergruppierung und Stufenlaufzeit
« Antwort #6 am: 18.07.2024 12:56 »
Eine Höhergruppierung im TV-L aus der 10/2 führt in die 11/2, aus der 10/3 in die 11/3. In beiden Fällen beginnt die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe mit dem Tag der Höhergruppierung.

Bei dem beschriebenen Szenario würde also, wenn ab dem 01.08. die höherwertigen Tätigkeiten übertragen werden, die Höhergruppierung in die 11/2 erfolgen und die Stufenlaufzeit an diesem Tag beginnen.

Man kann jetzt mal eine kleine Tabelle machen, wie sich das Entgelt entwickelt im Szenario mit dieser Höhergruppierung und ohne. Irgendwann wird der Breakeven kommen; er kann aber auch einige Zeit in der Zukunft liegen... Generell braucht eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung (wie sie hier nach Sachverhaltsbeschreibung erfolgen soll) die Zustimmung beider den Arbeitsvertrag schließenden Parteien, insbesondere also auch vom Arbeitnehmer selbst. Man muss dieser nicht zustimmen.

Wenn man dagegen die höherwertigen Tätigkeiten vom 01.08. bis 31.10. vorerst nur vorläufig, und dann ab dem 01.11. dauerhaft überträgt, würde die Person für die Zeit der vorläufigen Übertragung weiterhin in der 10/2 verbleiben, aber einen Zuschlag bis zum Entgelt der 11/2 erhalten -- und dann am Ende des 31.10. in die 10/3 gelangen, von wo sie am 01.11. in die 11/3 höhergruppiert würde.

Danke cyrix!

LandeiNrw

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Antw:Höhergruppierung und Stufenlaufzeit
« Antwort #7 am: 05.08.2024 23:27 »
Erstmal lieben Dank und sorry, für meine verzögerte Rückmeldung.

Also folgendes Problem besteht:
Stelleninhaber in EG 9 Stufe 4, Restlaufzeit der Stufe sind 3 Jahre
Höherwertige Stelle mit Tätigkeiten ist bereits übertragen worden
Die neuen Tätigkeiten der übertragenen Stelle sind aktuell in EG 10, werden jedoch innerhalb der Verrentungen anderer Kollegen auf EG 12 zusammengepresst (laut Vorgesetzten)
Ziel: Zwei höherwertige Jobs

Wenn ich mich jetzt jedes Jahr höhergruppieren lasse, komme ich doch gar nicht in den Genuss, fürchte ich, und habe Angst, dass ich dann quasi mit Stufe 2 dastehe.

Meine Kollegin hat schon aus ihren Tätigkeiten die EG 11 Stufe 4 und meinte, dass sie bis zur Stufe 5 versuchteine Höhergruppierung hinauszuzögern. Irgendwer hat ihr wohl gesagt, dass sie dann in die EG 12 mit der Stufe 5 käme.


Unser PR hat mir eine Stufenvorweggewährung empfohlen. Das sollte ich bei HR anfragen.
Ich bin allerdings vollkommen verloren, was denn nun ein guter Weg wäre…


Hoffentlich ist es was besser zu verstehen 0:-)

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung und Stufenlaufzeit
« Antwort #8 am: 06.08.2024 07:53 »
es gibt kein eg9 mehr
da fehlt das a oder b
wenn die 10 Tätigkeiten schon wirksam dauerhaft übertragen wurden, dann bist du seit dem auch in der 10
und nicht mehr in der 9a oder 9b

LandeiNrw

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Antw:Höhergruppierung und Stufenlaufzeit
« Antwort #9 am: 06.08.2024 20:44 »
Nochmals vielen Dank!
Es wäre die 9B gewesen. Allerdings hat sich das Thema wohl eh erledigt, da man mir heute mitteilte, dass ich jetzt in der neuen Gruppe bin und fertig. Damit ist es wohl so...