Servus miteinander,
ich habe bei der Beratung bezüglich einer PKV im Zuge meiner anstehenden Verbeamtung auf Widerruf ziemlich daneben gegriffen und einen "Vermittler" erwischt, der ohne vorherige Risikoanfrage einen verbindlichen Antrag (ohne Hinweis auf Öffnungsaktion!) bei Versicherer X gestellt hat - dieser wurde aufgrund einer psychischen Vorerkrankung abgelehnt.
Ich habe mich bereits bei einer Außendienststelle von X beraten lassen. Mir wurde zum einen gesagt, dass X mich in jedem Fall über die Öffnungsaktion aufnehmen würde (dafür müsste ich einen neuen Antrag mit Vermerk der Öffnungsklausel stellen), zum anderen, dass eventuell noch die Möglichkeit besteht, von einem anderen Versicherer regulär oder per Öffnungsaktion aufgenommen zu werden.
Ich bin mir jedoch unsicher, wie ich nun weiter vorgehen soll bzw. ob ich bereits an X gebunden bin:
Im Rahmen meiner Eigenrecherche zum Thema Öffnungsaktion bin ich auf das Thema Versicherungsbindung gestoßen. In Informationsmaterial des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen heißt es, dass "nur das erste Unternehmen, bei dem Sie den formellen Antrag auf Versicherung stellen, verpflichtet [ist], Sie zu den erleichterten Bedingungen zu versichern." Das interpretiere ich so, dass mit meinem abgelehnten Antrag bereits an X gebunden bin. Auf der anderen Seite habe ich aber auch von anderen Betroffenen gehört, dass diese trotz abgelehntem Antrag bei V1 problemlos bei V2 untergekommen sind.
Konkret: Lohnt es sich, bei anderen Versicherern anzufragen oder wäre das aufgrund der bereits bestehenden Bindung an X verschwendete Zeit?
Ich freue mich über jede Rückmeldung!