Autor Thema: Bindung an Versicherer bei PKV über Öffnungsklausel - was ist noch möglich?  (Read 1458 times)

Griabig

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Servus miteinander,

ich habe bei der Beratung bezüglich einer PKV im Zuge meiner anstehenden Verbeamtung auf Widerruf ziemlich daneben gegriffen und einen "Vermittler" erwischt, der ohne vorherige Risikoanfrage einen verbindlichen Antrag (ohne Hinweis auf Öffnungsaktion!) bei Versicherer X gestellt hat - dieser wurde aufgrund einer psychischen Vorerkrankung abgelehnt.

Ich habe mich bereits bei einer Außendienststelle von X beraten lassen. Mir wurde zum einen gesagt, dass X mich in jedem Fall über die Öffnungsaktion aufnehmen würde (dafür müsste ich einen neuen Antrag mit Vermerk der Öffnungsklausel stellen), zum anderen, dass eventuell noch die Möglichkeit besteht, von einem anderen Versicherer regulär oder per Öffnungsaktion aufgenommen zu werden.

Ich bin mir jedoch unsicher, wie ich nun weiter vorgehen soll bzw. ob ich bereits an X gebunden bin
:
Im Rahmen meiner Eigenrecherche zum Thema Öffnungsaktion bin ich auf das Thema Versicherungsbindung gestoßen. In Informationsmaterial des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen heißt es, dass "nur das erste Unternehmen, bei dem Sie den formellen Antrag auf Versicherung stellen, verpflichtet [ist], Sie zu den erleichterten Bedingungen zu versichern." Das interpretiere ich so, dass mit meinem abgelehnten Antrag bereits an X gebunden bin. Auf der anderen Seite habe ich aber auch von anderen Betroffenen gehört, dass diese trotz abgelehntem Antrag bei V1 problemlos bei V2 untergekommen sind.

Konkret: Lohnt es sich, bei anderen Versicherern anzufragen oder wäre das aufgrund der bereits bestehenden Bindung an X verschwendete Zeit?

Ich freue mich über jede Rückmeldung!





clarion

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Da man Dir bisher die Öffnungsaktion  nicht angeboten hat, hast Du ja noch das Recht aus ein solches Angebot. Ich würde X festnageln und parallel anonyme Voranfragen bei anderen Versicherungen stellen.

Muenchner82

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Ich würde auf jeden fall noch zusätzlich bei der Debeka anfragen. Eine Gesellschaft die Vermittler (aufgrund der nicht vorhandenen Provision) wie der Teufel das Weihwasser scheuen.

Gewerbler

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Ich würde auf jeden fall noch zusätzlich bei der Debeka anfragen. Eine Gesellschaft die Vermittler (aufgrund der nicht vorhandenen Provision) wie der Teufel das Weihwasser scheuen.

Die aber auch - nach meinem Kenntnisstand - gerade im Bereich Kur bei den (für die Öffnungsaktion in Frage kommenden) beihilfekonformen Grundtarifen einige Schwächen hat. Daher ist ja die Beratung über einen Profi mit einem Vergleich mehrerer Gesellschaften so empfehlenswert...

Max

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Du bist noch nicht gebunden,  aber nur die Versicherung bei der du den ersten Antrag gestellt hast,  muss dir die Öffnungsaktion anbieten.

Suche dir sofort einen ordentlichen Vermittler oder Honorarberater der für dich nochmal bei allen in Frage kommenden Versicherern eine anonyme Risikoanfrage macht.
Vielleicht hast du Glück,  obwohl es schon ungünstig ist,  dass jetzt zur Vorerkrankung noch die Angabe des abgelehnten Antrags hinzukommt.
Es hält dich aber nichts davon ab dann auch bei anderen Versicherern einen Antrag auf Öffnungsaktion zu stellen, der aber nicht angenommen werden muss.

Darf man fragen wie du an so einen unfähigen Makler gekommen bist,  oder war es der Vertreter der Versicherung X?
« Last Edit: 06.08.2024 10:41 von Max »