Autor Thema: Arbeitshilfe Bearbeitung Bauantrag (Baden-Württemberg)/Arbeit im Baurechtsamt  (Read 2216 times)

Hörnle

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Hallo Zusammen,
 
ich (Verwaltungswirtin) habe demnächst ein Bewerbungsgespräch bei einem Baurechtsamt (untere Baurechtsbehörde) und möchte mich gut vorbereiten. Mein letztes Bewerbungsgespräch bei einer unteren Denkmalschutzbehörde war leider nicht erfolgreich. Und jetzt möchte ich top vorbereitet sein und auf alle möglichen Fragen eine Antwort haben.

Ich beschäftige mich für mein kommendes Bewerbungsgespräch mit den Themen Bebauungsplänen/BauNVO und auch mit der LBO Baden-Württemberg und dem BauGB.
 
Ich tue mir schwer, was tatsächlich zu tun wäre, wenn ich einen Bauantrag bearbeiten müsste. Erstmal gilt der § 58 LBO?! Aber was kommt danach? Muss ich die Paragraphen § 30, § 34 oder § 35 BauGB (je nachdem) checken?
Da habe ich im Internet leider nichts dazu gefunden.

Habt Ihr eine Art Arbeitshilfe oder Merkblatt, die ihr im Alltag benutzt und mir zur Verfügung stellen würdet?
 
Über eure Hilfe/Anregungen würde ich mich sehr freuen.
 
Viele Grüße von Hörnle

clarion

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Ich glaube nicht, dass man von Dir erwartet, dass Du schon Bauantrag bearbeiten kannst. Da geht es bei den Genehmigungen teilweise mehr in ziemlich spezifische Details.  Du solltest eher auf grundsätzliche Fragen vorbereitet sein, Aufgaben im Bauamt, Was sind Verwaltungsakte, Rechtsbehelfe.

Am allerwichtigsten ist, dass Du Dich als lernwillige, teamfähige, sympathische Person verkaufen kannst.

clarion

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Und zu den Fachfragen, wenn ein BPlan vorliegt,  ist eine Genehmigung zu erteilen,  wenn die Vorgaben im Bplan eingehalten werden.

Bei im Zusammenhang bebauten Ortteilen ohne Bplan (in  vielen gewachsene Ortsskernen gibt es keine Bpläne) ist zu genhmig3n, wenn die Planung ortsüblich ist, Hier beginnen schon die Spitzfindigkeiten bei der Definition  ortsüblich

Bauen im Außenbereich $35 ist ein hochgradig spezielles Thema mit zig Regeln.

Hörnle

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Danke für euere Mühen und eure Antworten.

Bei meiner letzten Bewerbung in einer Denkmalschutzbehörde wurde ich nach dem Gespräch eine halbe Stunde vor den PC gesetzt und ich musste eine Art Bescheid/Genehmigung schreiben  :o :'( Außerdem wurde mir ein BPlan vor die Nase gehalten. Und da war ich nicht vorbereitet. Denkmalschutzbehörde und BPlan habe ich nicht miteinander verbunden.

Deshalb gehe ich jetzt vom Worstcase aus  :'( :'(

Richtig wenn ein qualifizierter BPlan vorliegt, wendet man § 30 I BauGB an.

Ja für § 34 die Begriffe "im Zusammenhang bebaut" und "Ortsteile" gibt es eigene Definitionen, die ich im Internet (jura Videos youtub) gefunden habe.

Meint ihr es ist überzogen wenn ich mein BauGB und das LBO mitbringe? Denn vieles weiß ich nicht auswendig, und dann könnte ich antworten "Ich weiß es nicht auswendig aber es steht im § so und so. Dürfte ich das in meinen Gesetzt so und so nachschlagen"

Organisator

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Meint ihr es ist überzogen wenn ich mein BauGB und das LBO mitbringe? Denn vieles weiß ich nicht auswendig, und dann könnte ich antworten "Ich weiß es nicht auswendig aber es steht im § so und so. Dürfte ich das in meinen Gesetzt so und so nachschlagen"

Auf jeden Fall! Im VG wird von dir erwartet, Wissen zum Thema zu haben. Wenn du etwas nicht weißt, reicht zumindest das Wissen über die Fundstelle. Alles andere wirkt übereifrig.

Und - im VG soll sich auch die andere Seite vorstellen, damit du sehen kannst, ob sie zu deinen Vorstellungen passen. Gesetzbücher unterm Arm vermitteln das wohl eher nicht.

Hörnle

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Sie Schreiben "Auf jeden Fall! "

ich glaube das bezieht sich auf meine Frage ob es überzogen ist, wenn ich die Gesetzbücher in meiner Handtasche habe und rausholen würde, für den Fall, dass ich sagen möchte, dass sich das und das in dem §/Gesetzbuch befindet? Denn ich möchte denen ja zeigen wo es steht und dass ich es nicht auswendig weiß aber weiß wo es steht

 ??? ::) :-[

clarion

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Bloß nicht mit einen Gesetzesbuch unter dem Arm erscheinen!

Es ist wichtig, dass man erkennt,  dass Du Dich ein wenig mit der Thematik beschäftigt hast und in Etwa weißt, was Dich im Job erwartet. Mehr nicht. Ein Gesetzesbuch macht irgendwie einen nerdigen Eindruck. Man darf auch sagen, das müsste im xy Gesetz stehen. Im realen Leben würde ich jetzt das XY Gesetz in seiner kommentierten Fassung zu Rate ziehen und nachlesen, ob dieser spezielle Fall schon mal abgehandelt wurde.

Sehr, sehr wichtig ist Deine Persönlichkeit, freundlich, offen, interessiert, nachfragend.

Wenn das Denkmalamt mit dem Bauamt in einem Fachdienst sitzt, dann wäre es nicht ungewöhnlich, dass man sich auch evtl. vertretungsweise mit B Plänen befassen musst. Im Bauamt gibt es abgesehen von der Planungauch noch andere Jobs! Beispielsweise ist das Liegenschaftsamt oft auch angegliedert. Schau Dir die Stellenausschreibung an, und auf die Buzzwords dort musst Du Dich vorbereiten.

Bist Du Dir sicher, dass es bei deinerletzten Vorstellung am BPlan gelegen hat oder eher an Deinem Auftreten?