Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Jahressonderzahlung und Rente
Albeles:
Zu welchem Datum erreichst Du denn die Regelaltersgrenze?
Ich könnte als besonders langjährig Versicherter 2 Jahre vorher gehen. Werde dann auch Rente beantragen und mindestens noch bis zum 31.12. weiter machen.
Möchte halt nicht auf die JSZ verzichten. Und ich bekomme doppelt Geld. Rente und Gehalt. Klar greift der Staat Steuerlich zu, aber unterm Strich lohnt sich das für mich.
Vielleicht kannst Du ja auch noch 3 Monate länger machen?
Koschte:
Kann ich mich da mal bitte ranhängen an diese Frage.
Ich beziehe seit August befristete Erwerbsminderungsrente.
Zum 31.12.2024 habe ich gekündigt. Bis 7/2024 hatte ich Krankengeldzuschuss.
Meiner Meinung nach habe ich im ruhenden Dienstverhältnis noch den gekürzten Anspruch bis 7/2024 auf Jahres-Sonderzahlung.
Die Bezügestelle ist aber nicht meiner Meinung. Muss ich diese Zahlung beantragen oder müsste die im November automatisch berücksichtigt werden ?
Mit freundlichen Grüßen
Bürohengst:
--- Zitat von: Koschte am 09.08.2024 13:43 ---Kann ich mich da mal bitte ranhängen an diese Frage.
Ich beziehe seit August befristete Erwerbsminderungsrente.
Zum 31.12.2024 habe ich gekündigt. Bis 7/2024 hatte ich Krankengeldzuschuss.
Meiner Meinung nach habe ich im ruhenden Dienstverhältnis noch den gekürzten Anspruch bis 7/2024 auf Jahres-Sonderzahlung.
Die Bezügestelle ist aber nicht meiner Meinung. Muss ich diese Zahlung beantragen oder müsste die im November automatisch berücksichtigt werden ?
Mit freundlichen Grüßen
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Die Bedingungen des Paragraphen 20 i. V. mit Paragraph 21 TV-L sind erfüllt. Müssen 7/12 Anspruch auf JSZ sein. Das muss auch nicht extra beantragt werden. Wundert mich, dass Dir solche Auskünfte erteilt werden.
Koschte:
Danke, bei Weg der VBL bin ich zum 1. August bereits abgemeldet. Ist diese Sonderzahlung dann vbl-pflichtig ? Müsste man die VBL dann wieder aufnehmen? Das erscheint mir auch irgendwie komisch.
Bürohengst:
--- Zitat von: Koschte am 09.08.2024 16:28 ---Danke, bei Weg der VBL bin ich zum 1. August bereits abgemeldet. Ist diese Sonderzahlung dann vbl-pflichtig ? Müsste man die VBL dann wieder aufnehmen? Das erscheint mir auch irgendwie komisch.
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Dafür gibt es dann eine VBL-Sondermeldung im November. Diese läuft dann unter einem anderen Meldegrund als für das normal laufende Entgelt. Es wird ein ZVK-Brutto auf der Abrechnung stehen und darauf entsprechend VBL-Umlage berechnet.
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