Autor Thema: Frage zur Stellenbesetzung  (Read 1143 times)

BlackVoodoo

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Frage zur Stellenbesetzung
« am: 09.08.2024 20:17 »
Hallo.

Folgende Gegebenheit zu einer Stelle in der steuerverwaltung: Eine neu geschaffene Stelle wird zum 01.02.2022 aufgrund einer Stellenausschreibung neu besetzt. Zuerst befristet (bis 31.01.2023), dann wird der MA unbefristet auf dieser Stelle übernommen.

Da diese Stelle im Rahmen der Grundsteuerreform geschaffen wurde steht nun zum Jahreswechsel zur Debatte, ob diese Stelle weiter benötigt wird oder nicht. Was passiert nun mit dem Mitarbeiter, wenn die Stelle tatsächlich gestrichen wird?

Muß dieser anderweitig in demselben Amt weiterbeschäftigt werden? Kann dieser örtlich versetzt werden wie bei Beamten? Oder droht gar eine Kündigung?

Danke für Hilfe.

FearOfTheDuck

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Antw:Frage zur Stellenbesetzung
« Antwort #1 am: 09.08.2024 21:30 »
Gut für den Mitarbeiter ist es, dass er nun unbefristet ist. Der AG kann den AN theoretisch die auszuübende Tätigkeit belassen, müsste sich aber u.U. irgendwann Fragen gefallen lassen, warum er das tut. In der Regel wird der AG dem AN andere Aufgaben übertragen, er kann ihn versetzten, solange die EG nicht berührt ist. Wenn er ihn versetzt, muss er ihn anhören. Jede Änderung der EG bedarf der Zustimmung des AN. Betriebsbedingte Kündigung wäre zwar möglich, der AG müsste aber nachweisen, dass er in der gesamten Behörde keine adäquate Stelle anbieten kann.