Gut für den Mitarbeiter ist es, dass er nun unbefristet ist. Der AG kann den AN theoretisch die auszuübende Tätigkeit belassen, müsste sich aber u.U. irgendwann Fragen gefallen lassen, warum er das tut. In der Regel wird der AG dem AN andere Aufgaben übertragen, er kann ihn versetzten, solange die EG nicht berührt ist. Wenn er ihn versetzt, muss er ihn anhören. Jede Änderung der EG bedarf der Zustimmung des AN. Betriebsbedingte Kündigung wäre zwar möglich, der AG müsste aber nachweisen, dass er in der gesamten Behörde keine adäquate Stelle anbieten kann.