Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Brille zum Autofahren
Pommes123:
Hallo
Ich habe beim Personalamt nachgefragt wie es mit einer Bereitstellung einer Brille zum Autofahren aussieht. Dieses würde abgelehnt mit der Begründung diese könnte ich dann ja auch privat nutzen.
Ich kenne das mit der Dienstbrille von der Bundwehr und dachte das wäre im öD ähnlich.
Kennt jemand die Regelungen für eine Autofahrer Brille?
Mit dem Argument dürfe mir der Dienstherr ja auch keinen Laptop, Rucksack oder Taschenlampe geben?
Ich könnte ja einiges an dienstlicher Ausrüstung privat nutzen...
Vielen Dank
Bernd47:
Ich habe für eine Arbeitsplatzbrille Zuschüsse erhalten. Natürlich könnte ich die auch nutzen, wenn ich privat am PC sitze. Die Begründung, die Du erhalten hast, ist daher wohl sehr fragwürdig.
Die Hauptfrage für mich wäre, ob und in welchen Fällen eine Brille ausschließlich zum Autofahren bezuschusst wird. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass es einen Zuschuss in dem Fall bestenfalls gibt, wenn Du dienstlich Auto fahren musst, also beispielsweise zwischen Geschäftsstellen pendelst. Nur für den Weg von und zur Arbeit wird das vermutlich nicht bezuschusst.
Pommes123:
Hallo
Ja es geht (natürlich) um das bewegen von Dienst KFZs.
Ich muss manchmal auch spontan das Dienst KFZ nehmen, dann habe ich aber in der Regel auch keine Brille dabei. Diese liegt dann in meinem Privat-Wagen der 15 Gehminuten vom Büro entfernt geparkt ist.
Also muss ich diese dann immer erst holen oder ich rechne in der Zukunft Busfahrscheine ab? 😆
(weiterer Witz am Rande: die Dienst KFZs stehen auch 15 Minuten Fußweg entfernt)
Organisator:
Dann parke doch deinen Privatwagen neben den Dienst-KfZ. Oder nimm die Brille einfach mit.
Möglichkeiten über Möglichkeiten....
Pommes123:
Das Auto parkt im Parkhaus A.
Das Dienst KFZ auf Parkplatz B.
Mein Büro ist Arbeitsplatz C.
Alle Punkte sind ca. 15 Minuten voneinander entfernt.
Warum sollte ich jedes mal die Brille mitnehmen, wenn ich gar nicht weiß ob ich dienstlich fahren muss?
Es geht mir hier auch gar nicht um das Umher-Tragen sondern eher um das Nutzen bzw Verschleißen meiner privaten Ausrüstung im Dienst.
Etwa offtopic:
Ich nutze seid 6 Monaten mein privates Handy zu dienstlichen Zwecken. Ein dienstliches Gerät soll dann in ein paar Monaten kommen.
Vom Argument her könnte ich ja auch einfach eine zweite Sim Karte in mein Privat Handy packen. Wo fängt es an und wo hört es auf mit der Nutzung des Privat-Eigentums zur Ausübung des Dienstes?
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