Autor Thema: [NI] Quereinstieg Justizangestellte im Wachtmeisterdienst  (Read 973 times)

Quereinstieg85w

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Guten Morgen,

ich hoffe, meine Frage ist hier richtig platziert und ich würde mich über Feedback zu folgendem Sachverhalt freuen:

Und zwar habe ich mich (w, noch 38 Jahre) bei einem Amtsgericht in Niedersachsen auf eine offene Stelle als Justizangestellte im Wachtmeisterdienst beworben. Gestern fand das äußerst angenehme Bewerbungsgespräch statt.
Bedauerlicherweise wurde mir mitgeteilt, dass eine Verbeamtung, die in diesem Bereich lt. Vorgabe aus Niedersachsen in dem folgenden Jahr nach Einstellung das Ziel in der Berufslaufbahn sein soll, nur bis 40 Jahre möglich ist ( in meinem Fall bestehen keine Voraussetzungen, diese Grenze anzuheben zu können).
Grundsätzlich bzw. rein rechnerisch würde es ja noch passen, dass ich die Stelle antrete und 2025 in Oldenburg meinen Lehrgang für die Verbeamtung absolviere.
Jetzt ist es aber so, dass die Mitarbeiterin der Personalabteilung mir erklärte, es kommt immer mal wieder vor, dass nicht genügend Absolventen für diesne Lehrgang vorhanden sind und deshalb könnte es sein, dass 2025 in Oldenburg nichts stattfindet. Was dann ja für mich heißt, ich habe die Altersgrenze für die Verbeamtung überschritten, bin somit raus und den Job los 😉.
Wer kennt sich mit den Gegebenheiten in Oldenburg aus? Oder wer kann mir sagen, wo ich mich schlau fragen kann, wie realistisch es ist, dass 2025 dieser einmonatige Lehrgang in Oldenburg auch stattfindet?
« Last Edit: 26.09.2024 23:34 von Admin »

Bruce Springsteen

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Antw:Quereinstieg Justizangestellte im Wachtmeisterdienst
« Antwort #1 am: 19.09.2024 11:31 »
Niemand hat hier eine Glaskugel... ruf doch einfach dort an, evtl. haben die sogar einen Geheimtipp parat, je nachdem wie "gewillt" man ist.

Casa

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Antw:Quereinstieg Justizangestellte im Wachtmeisterdienst
« Antwort #2 am: 19.09.2024 12:31 »
Du könntest anregen, dass dich die Dienstelle für die Schulung in ein anderes Bundesland schickt. Ob die Dienststelle den Vorschlag aufgreift und eine Schulung in einem anderen Bundesland möglich ist und zügig vollzogen werden kann, kann hier Niemand sagen.
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