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Frage zum Zeitzuschlag Überstunden

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MoinMoin:

--- Zitat von: DrZombeck am 14.08.2024 21:07 ---
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 14.08.2024 10:58 ---
Du hast aber nicht die Frage beantwortet, wie bei Euch im Betrieb/in der Dienststelle die Arbeitszeiten geregelt sind?
Gibt es ein Gleitzeitkonto? Habt ihr eine Rahmenarbeitszeit? Oder arbeitet ihr nach festen Dienstplänen? Oder habt Ihr feste Arbeitszeiten? Wie sollen die 10 - 12 Stunden denn erarbeitet werden?

--- End quote ---

Wir arbeiten im Schichtsystem Früh, Spät und Nacht.
Wir sind fest für 8 Stunden im DP eingeplant und müssen eben in diesem Rahmen unsere Überstunden machen indem wir z.B. statt 8, 9 Stunden usw. Es sind im übrigen 10 angeordnete Überstunden im Monat

--- End quote ---
Schichtplan, Überstunden, DP klingt nach unregelmäßige Arbeitszei,  aber nicht nach angeordnete Mehrarbeit also tarifliche Überstunden.

Capo:
Wenn in einen DP die Tägliche Arbeitszeit verlängert wird um ein Stundenkontingent für die Betriebsferien aufzubauen sind das meines Wissens nach keine Überstunden.

MoinMoin:

--- Zitat von: DrZombeck am 09.08.2024 14:45 ---Es gibt eine Dienstliche anordnung von 10 oder 12 Überstunden pro Monat zu erstellen um die Ferien in Sachsen zu überprücken da die Einrichtung geschlossen hat.

--- End quote ---
Irgendwie klingt das in der tat Strange was für einen Kuhhandel da der Ag mit dem PR geschlossen hat.
Man könnte genauso sagen, dass man in der Schließzeit halt ins Minus rutscht und diese dann nachholt.
(Dann wäre es auch keine Überstunden)

Korrekt wäre es (so weit ich es überblicke, aber vielleicht ist da jemand sattelfester?) entweder
in dieser Schließzeit Betriebsferien anzuordnen (da maulen dann aber auch wieder viele)
oder einen Jahres-Schichtdienstplan  zu machen, der euch vorgibt, wann ihr Pluszeiten macht und wann ihr diese wieder abbaut (wären dann aber auch kein Überstunden, soweit ich es überblicke)

beides würde die jetzige Flexibilität zu eueren Ungunsten ändern.
Also erscheint mir der Kuhhandel für euch vorteilhaft zu sein.

Hain:
Ein erweiterter Arbeitszeitkorridor nach § 6 Abs. 6 TV-L um einen Ferienüberhang zu erzeugen, erzeugt keine Überstunden im Tarifsinn.

TVOEDAnwender:
gelöscht, da ich falsch gelesen habe.

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