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Arbeitshilfe Bearbeitung Bauantrag (Baden-Württemberg)/Arbeit im Baurechtsamt
Hörnle:
Sie Schreiben "Auf jeden Fall! "
ich glaube das bezieht sich auf meine Frage ob es überzogen ist, wenn ich die Gesetzbücher in meiner Handtasche habe und rausholen würde, für den Fall, dass ich sagen möchte, dass sich das und das in dem §/Gesetzbuch befindet? Denn ich möchte denen ja zeigen wo es steht und dass ich es nicht auswendig weiß aber weiß wo es steht
??? ::) :-[
clarion:
Bloß nicht mit einen Gesetzesbuch unter dem Arm erscheinen!
Es ist wichtig, dass man erkennt, dass Du Dich ein wenig mit der Thematik beschäftigt hast und in Etwa weißt, was Dich im Job erwartet. Mehr nicht. Ein Gesetzesbuch macht irgendwie einen nerdigen Eindruck. Man darf auch sagen, das müsste im xy Gesetz stehen. Im realen Leben würde ich jetzt das XY Gesetz in seiner kommentierten Fassung zu Rate ziehen und nachlesen, ob dieser spezielle Fall schon mal abgehandelt wurde.
Sehr, sehr wichtig ist Deine Persönlichkeit, freundlich, offen, interessiert, nachfragend.
Wenn das Denkmalamt mit dem Bauamt in einem Fachdienst sitzt, dann wäre es nicht ungewöhnlich, dass man sich auch evtl. vertretungsweise mit B Plänen befassen musst. Im Bauamt gibt es abgesehen von der Planungauch noch andere Jobs! Beispielsweise ist das Liegenschaftsamt oft auch angegliedert. Schau Dir die Stellenausschreibung an, und auf die Buzzwords dort musst Du Dich vorbereiten.
Bist Du Dir sicher, dass es bei deinerletzten Vorstellung am BPlan gelegen hat oder eher an Deinem Auftreten?
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