Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Einschätzung von Eingruppierung
MoinMoin:
Die Rechtsgrundlage ist der Tarifvertrag und die Entgeltordnung, die die Eingruppierung regelt.
Und zwar sind Tätigkeiten eingruppiert unabhängig von der sie ausübenden Personen.
(hier haben einige gerne einen Gedankenfehler und Knoten im Hirn, weil sie kein Ahnung von der Tarifautomatik haben).
Wenn also der AG der Meinung ist, dass gewisse Tätigkeiten S9 sind nicht S11b und andere, vermeintlich identische, S11b sind, dann muss es einen klaren Unterschied zwischen diese beiden Tätigkeiten geben.
Das ist die Rechtsgrundlage!
Erst wenn ein MA diese Tätigkeiten übertragen bekommen hat, wird geprüft, ob er die Voraussetzungen in der Person erfüllt oder nicht und dann eben eine EG niedriger eingruppiert wird oder nicht.
Sind aber die Aufgaben Zuweisungen identisch, dann gibt Wege:
Es ist beides mal S9 und die einen werden übertariflich bezahlt (und der Ag irrt hier einfach im positiven Sinne)
oder es ist S11b und die einen sind S11a (und der AG kann keine Argumente bringen, die vor Gericht bestand hätten)
Was davon korrekt ist kann nur eine Eingruppierungsfeststellungsklage ermitteln, wenn der AG uneinsichtig ist.
Also du musst dir die übertragenden Tätigkeiten der vermeidlichen S11b und der S9er besorgen und schauen ob und wo es da unterschiede (evtl. in den Zeitanteilen) gibt.
Alles andere ist her nur spekulativ, sofern bei euch auch wirklich der TV in seiner Gänze die Rechtsgrundlage eures Arbeitsvertrags ist.
paddoh:
Okay, das ist mal eine Aussage.
Ich habe eine Quelle gefunden( irgend ne eingruppierungshilfe aus'm Saarland) dort stand sinngemäß: Eine Entgeltgruppe niedriger gilt, es sei denn es gibt eine entsprechende Fallgruppe in einer anderen Entgeltgruppe. Als beispiel wurde S8a(Erzieher*in mit entsprechender Tätigkeit) und S4 Fallgruppe 3 (Beschäftigte in der Tätigkeit von Erzieher*in) genannt, wo entsprechend nicht-Erzieher*innen welche aber diese Tätigkeiten ausüben dann nicht in die S7, sondern in die S4 eingruppiert werden.
Das würde in diesem von mir genannten Fall erstmal logisch erscheinen dann S9 Fallgruppe 3 heranzuziehen, weil sich dort eben auf Heilpädagog*innen bezogen wird, warum dann aber nicht die S8b, wo sich auf Sozialarbeiter bezogen wird, welche auch in der S11b genannt werden.
Ich bin gespannt. Werde nun eine Arbeitsvorgangsbeschreibung schreiben lassen von einer der Kolleginnen, und diese dann von ihr bei der Gewerkschaft prüfen lassen.
Es geht hier grundsätzlich nicht um die Herabgruppierung, ich möchte das hier alles korrekt und fair ist, sondern darum das der AG das hier instrumentalisiert um anschließend auch die Stufenlaufzeit wieder von vorne beginnen zu lassen und somit wieder "Geld zu sparen". Dieses Verhalten läuft schon länger (eine Kollegin wäre dann durch Unwissenheit schon 10 Jahre in Stufe vier), und die Mitarbeitervertretung stimmt solchen Dingen immer zu, und wird selbst regelmäßig mit Tätigkeiten belohnt welche höher Eingruppiert sind. Daher bin ich sehr froh, das zumindest eine Leitung hier tätig wird und möchte diese nach allen Kräften unterstützen.
Danke für die Rückmeldung.
MoinMoin:
--- Zitat von: paddoh am 10.08.2024 09:51 ---Okay, das ist mal eine Aussage.
Ich habe eine Quelle gefunden( irgend ne eingruppierungshilfe aus'm Saarland) dort stand sinngemäß: Eine Entgeltgruppe niedriger gilt, es sei denn es gibt eine entsprechende Fallgruppe in einer anderen Entgeltgruppe. Als beispiel wurde S8a(Erzieher*in mit entsprechender Tätigkeit) und S4 Fallgruppe 3 (Beschäftigte in der Tätigkeit von Erzieher*in) genannt, wo entsprechend nicht-Erzieher*innen welche aber diese Tätigkeiten ausüben dann nicht in die S7, sondern in die S4 eingruppiert werden.
Das würde in diesem von mir genannten Fall erstmal logisch erscheinen dann S9 Fallgruppe 3 heranzuziehen, weil sich dort eben auf Heilpädagog*innen bezogen wird, warum dann aber nicht die S8b, wo sich auf Sozialarbeiter bezogen wird, welche auch in der S11b genannt werden.
--- End quote ---
Nein, das halte ich für eine Fehlinterpretation, ich bin zwar kein Profi, aber ich sehe es so:
s11b
Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit
staatlicher Anerkennung sowie Heilpädagoginnen/Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und – soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen –
mit staatlicher Anerkennung mit jeweils entsprechender Tätigkeit
S9 Fg 3
Beschäftigte in der Tätigkeit von Heilpädagoginnen/Heilpädagogen
S8a
Erzieherinnen/Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspfleger und Heilerzieherinnen/Heilerzieher mit staatlicher Anerkennung und jeweils entsprechender Tätigkeit
Also wenn du nicht die Tätigkeiten einer Sozialarbeiters/Sozialpädagogen machst, dann bist du halt auch nicht in der 11b/11a.
Wenn du die Tätigkeiten eine Heilpädagogin machst, dann bist du in der S9
Wenn du die Tätigkeiten einer Sozialarbeiters/Sozialpädagogen hast und die Ausbildung Heilpädagoginnen/Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildungals hast bist du S11b, wenn du "keine entsprechende Ausbildung hast (also ich zB) dann wäre ich in der S11a
--- Zitat ---
Ich bin gespannt. Werde nun eine Arbeitsvorgangsbeschreibung schreiben lassen von einer der Kolleginnen, und diese dann von ihr bei der Gewerkschaft prüfen lassen.
--- End quote ---
Es kommt auf die auszuübenden Tätigkeiten (also das was der AG übertragen hat) an, nicht das was man ausübt.
Du musst also etwas haben, was der AG als die auszuübenden Tätigkeiten angegeben hat (oder wenn du so etwas schreiben lasst, muss der AG bestätigen, dass das auch die auszuübenden Tätigkeiten sind)
--- Zitat ---Es geht hier grundsätzlich nicht um die Herabgruppierung, ich möchte das hier alles korrekt und fair ist, sondern darum das der AG das hier instrumentalisiert um anschließend auch die Stufenlaufzeit wieder von vorne beginnen zu lassen und somit wieder "Geld zu sparen". Dieses Verhalten läuft schon länger (eine Kollegin wäre dann durch Unwissenheit schon 10 Jahre in Stufe vier), und die Mitarbeitervertretung stimmt solchen Dingen immer zu, und wird selbst regelmäßig mit Tätigkeiten belohnt welche höher Eingruppiert sind. Daher bin ich sehr froh, das zumindest eine Leitung hier tätig wird und möchte diese nach allen Kräften unterstützen.
Danke für die Rückmeldung.
--- End quote ---
Nun das tut natürlich weh, wenn ihr da eine Vertretung wählt, die sich dafür belohnen lässt, dass sie ihren Job nicht macht.
Ist bei euch der Arbeitsmarkt so schlecht, dass ihr da nicht Druck machen könnt?
paddoh:
Danke für die Antwort.
Sind aktuell der einzige AG der nach TVöD SuE zahlt. Daher trifft uns der Mangel noch nicht. Die meisten AN kommen daher zu uns. Mit solchen Maßnahmen wie hier beschrieben wird das natürlich nicht mehr lange dauern, bis ein Mangel entsteht.
Ich verstehe schon grundsätzlich nicht, wieso man die AN nicht als sonstige Beschäftigte laufen lässt. Bei der geringen Zahl der AN welche das betrifft (ca ne Hand voll) reden wir hier nur von wenigen Euros. Aber gut. Das kann natürlich der AG handhabenwie er möchte.
TVOEDAnwender:
Eins drunter (Wenn man nicht als Sonstiger gilt) gilt im SuE nicht, da es es im SuE Tätigkeitsmerkmale "in der Tätigkeit als..." gibt.
D.h. ein nicht Sozialarbeiter dem s11b sozialarbeitertätigkeiten übertragen werden, wird in eg s8b (FG. 3) eingruppiert.
Zum sonstigen Beschäftigten: die Hürde ist tarifrechtlich fast nicht zu überspringen, les dir mal die BAG Rechtsprechung dazu durch. Es kann sein, dass dein Arbeitgeber keine Kostenerstattung vom Kostenträger bekommt,wenn er die Beschäftigten tarifwidrig als Sonstige eingruppiert, obwohl sie die Voraussetzungen nicht erfüllen.
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