Autor Thema: Zulage nach §14, Stufenzuordnung  (Read 1534 times)

MTAF

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Zulage nach §14, Stufenzuordnung
« am: 10.08.2024 12:28 »
Hallo,

ich habe einen Arbeitsvertrag im Bereich des TVL und bin derzeit in die Entgeltgruppe 10 Stufe 3 eingruppiert. Zum 01.09.2024 übernehme ich zeitlich befristet höherwertige Tätigkeiten, die mit der Entgeltgruppe 13 bewertet wurden.

Welche Zulage wird mir nach §14 gezahlt, auf welcher Stufe der EG 13 bezugnehmend? Zum 01.10.2024 steige ich in der EG 10 Stufe 3 in die EG 10 Stufe 4. Was passiert dann mit der Zulage?

Vielen Dank für eure Einschätzung  :)

MoinMoin

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Antw:Zulage nach §14, Stufenzuordnung
« Antwort #1 am: 10.08.2024 12:33 »
Du bekommst immer die Zulage in der Höhe zur EG/Stufe wie wenn du höhergruppiert werden würdest.

10/3 -> 13/3
10/4 -> 13/3

Also es passiert da nichts.

MTAF

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Antw:Zulage nach §14, Stufenzuordnung
« Antwort #2 am: 10.08.2024 12:44 »
Super, vielen Dank.

Was passiert mit meiner Zulage als Stufenvorweggewährung nach §16/5 zur Entgeltgruppe 10/5?

MoinMoin

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Antw:Zulage nach §14, Stufenzuordnung
« Antwort #3 am: 10.08.2024 12:47 »
Super, vielen Dank.

Was passiert mit meiner Zulage als Stufenvorweggewährung nach §16/5 zur Entgeltgruppe 10/5?
Das kommt darauf an, sie ist stets widerruflich und kann jederzeit beendet werden vom AG.
Sie kann aber auch Stumpf weiterlaufen, sinkt dann aber natürlich vom Diff Stufe 3 zu Stufe 5 auf Diff Stufe 4 zu Stufe 5.
Denn du bleibst in der Stufe 10 S3 / 4