Hallo,
ich habe einen Arbeitsvertrag im Bereich des TVL und bin derzeit in die Entgeltgruppe 10 Stufe 3 eingruppiert. Zum 01.09.2024 übernehme ich zeitlich befristet höherwertige Tätigkeiten, die mit der Entgeltgruppe 13 bewertet wurden.
Welche Zulage wird mir nach §14 gezahlt, auf welcher Stufe der EG 13 bezugnehmend? Zum 01.10.2024 steige ich in der EG 10 Stufe 3 in die EG 10 Stufe 4. Was passiert dann mit der Zulage?
Vielen Dank für eure Einschätzung
