Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Frage zu einer Höhergruppierung

<< < (2/2)

Hela:
Ich hatte einen ähnlich gelagerten Fall. Allerdings waren die Forums-Teilnehmer da eher pessimistisch. Einen Unterschied zum oben genannten Fall kann ich nicht erkennen.

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,123990.0.html

FearOfTheDuck:
Der Unterschied ist, dass es ein Schriftstück des AG gibt, welches man u.U. als Anerkennung seiner Geltendmachung der Ansprüche werten kann.

In deinem Fall hat der AG auf einen "Antrag" nicht reagiert, der auch nicht erforderlich und vorgesehen ist.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version