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Verbeamtung Einstufung Erfahrung

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Schweigefuchs3000:
Ihr habt beide ja Recht und es steht ja auch drin, dass alles, was Bestandteil des Qualifikationserwerbs ist nicht anerkannt wird. Aber das müsste dann ja auch für das Referendariat gelten, das bei uns aber mit 2 Jahren Erfahrungszeit anerkannt wird.
Meine Frage wäre eben, ob, wenn bei Juristen Standardmäßig und eben nicht im Einzelfall Ausnahmen gemacht werden, ich einen Anspruch darauf habe, dass es bei mir genauso läuft.

clarion:
Anspruch hast Du auf das, was gesetzlich normiert ist.

Verwechselst Du nicht was? Kann es sein, dass bei den Juristen die Probezeit auf die Mindestprobezeit von einem Jahr festgesetzt wird? Das könnte ja auch bei Dir noch kommen,  wenn Du BaP bist.

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