Hallo Clarion,
nein, ich habe kein Referendariat und abgesehen von den 3 Jahren im Ministerium auf der gleichen Stelle keine Berufserfahrung.
Bei uns erfolgt nach 2 Jahren BaP als RR die BaL und dann wiederum 1 Jahr später die Ernennung zum ORR.
Mir geht's aber um die Erfahrungsstufen, konkret darum, ob es dann Erfahrungsstufe 5 oder 6 ist, in die ich eingruppiert werde. Der Aufstieg dauert prinzipiell 3 Jahre, aber bei Kollegen mit Referendariat werden 2 Jahre bereits als erfüllt angesetzt. In anderen Foren habe ich bereits unterschiedliche Antworten gefunden, nämlich die pauschale Anerkennung von 2 Jahren Berufserfahrung bei jedem Kandidaten erfolgt oder auch, dass nichts anerkannt wird.
Da sowohl Referendariat als auch 3 Jahre Berufserfahrung die notwendige Qualifikation zusätzlich zur Vorbildung darstellen, frage ich mich eben, ob ich Anspruch auf "Gleibehandlung" habe, also Anspruch auf die Anerkennung von 2 oder drei Jahren. Oder ob ich, verglichen mit meinen Juristenkollegen, die gleichzeitig mit mir angefangen haben, dann offiziell 5 Jahre weniger Arbeitserfahrung vorweisen kann.