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[Allg] Verbeamtung - trotz E13/A13 nur höherer Dienst

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Laser92:
Bis ich in 12/6 bin vergeht noch viel Zeit. ;)
Momentan bin ich in 12/3 und das auch erst seit einem halben Jahr. Sollte ich die SGL-Stelle bekommen würde ich in 13/3 eingruppiert werden.

Würde ich mit der SGL-Stelle denn keine anerkennbare Berufserfahrung für eine etwaige Verbeamtung auf einem nochmal höheren Dienstposten (Referent, E14/A14) in ein paar Jahren sammeln?

In vier, fünf Jahren wäre ich dann E13/4. Würde ich mich dann erfolgreich auf die Referentenstelle bewerben, könnte ich mich dann doch direkt Verbeamten lassen. Dann eben Einstiegsamt A13, oder nicht?

Organisator:

--- Zitat von: Laser92 am 13.08.2024 13:51 ---In vier, fünf Jahren wäre ich dann E13/4. Würde ich mich dann erfolgreich auf die Referentenstelle bewerben, könnte ich mich dann doch direkt Verbeamten lassen. Dann eben Einstiegsamt A13, oder nicht?

--- End quote ---

korrekt.

Fragmon:

--- Zitat von: Organisator am 13.08.2024 14:07 ---
--- Zitat von: Laser92 am 13.08.2024 13:51 ---In vier, fünf Jahren wäre ich dann E13/4. Würde ich mich dann erfolgreich auf die Referentenstelle bewerben, könnte ich mich dann doch direkt Verbeamten lassen. Dann eben Einstiegsamt A13, oder nicht?

--- End quote ---

korrekt.

--- End quote ---

So nicht. Es ist die Frage zu stellen, ob du dann die Laufbahnbefähigung besitzt. Die Regelung dazu solltest du in deiner Landeslaufbahnverordnung finden. In einigen Bundesländern ist diese nicht so einfach zu erreichen.

Organisator:

--- Zitat von: Fragmon am 13.08.2024 14:11 ---
--- Zitat von: Organisator am 13.08.2024 14:07 ---
--- Zitat von: Laser92 am 13.08.2024 13:51 ---In vier, fünf Jahren wäre ich dann E13/4. Würde ich mich dann erfolgreich auf die Referentenstelle bewerben, könnte ich mich dann doch direkt Verbeamten lassen. Dann eben Einstiegsamt A13, oder nicht?

--- End quote ---

korrekt.

--- End quote ---

So nicht. Es ist die Frage zu stellen, ob du dann die Laufbahnbefähigung besitzt. Die Regelung dazu solltest du in deiner Landeslaufbahnverordnung finden. In einigen Bundesländern ist diese nicht so einfach zu erreichen.

--- End quote ---

Master und 5 Jahre hauptberufliche Tätigkeit im vergleichbar hD sollten doch überall reichen? Oder wo würde aus deiner Sicht was fehlen?

Fragmon:
Dachte ich auch zunächst.

In Sachsen gibt es aber folgende Regelung:

einen sonstigen für die Laufbahn geeigneten Hochschulstudiengang erfolgreich abgeschlossen hat und eine dem Vorbereitungsdienst nach § 18 Absatz 6 des Sächsischen Beamtengesetzes gleichwertige hauptberufliche Tätigkeit nachweist, wenn nicht eine bestimmte Vorbildung, Ausbildung oder Prüfung besonders vorgeschrieben ist.

Hauptberufliche Tätigkeiten müssen:
a) fachlich an die Berufsausbildung oder den Hochschulstudiengang anknüpfen,
b) die zur selbständigen Wahrnehmung von Ämtern der jeweiligen Einstiegsebene der beiden Laufbahnen der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung erforderliche Kompetenz vermitteln und
c) mindestens für die jeweils nach Ziffer II Nummer 2 Satz 4, Ziffer III Nummer 2 Satz 4 oder Ziffer IV Nummer 2 Satz 4 angegebene Dauer ausgeübt worden sein.

Das heißt, die Tätigkeit muss fachlich dem Curriculum entsprechen.

In Sachsen sind beispielsweise LL.M. (überwiegend Wirtschaftsjuristen) als Bildungsabschluss generell für die Laufbahn allgemeine Verwaltung anerkannt. Nimmt man nun aber sonstige Aufgaben wahr, welche nicht anknüpfen, erlangt man auch bei zehnjähriger Berufserfahrung keine Laufbahnbefähigung. Und aufgrund des aktuellen Bewerbermangels werden viele Personen abschlussfremd eingesetzt.

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